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Konformitätserklärungen; Eu-Richtlinien Und Europäische Normen - scaltec sba 31 Installation Und Betriebsanleitung

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Konformitätserklärungen
EU-Richtlinien und Europäische Normen:
Diese SCALTEC Waage erfüllt die Anforderungen der Richtlinien des Rates der EU:
89/336/EWG »Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)«
Hinweis:
Modifikationen der Geräte sowie der Anschluß von nicht von SCALTEC
gelieferten Kabeln oder Geräten unterliegen der Verantwortung des Betreibers
und sind von diesem entsprechend zu prüfen und falls erforderlich zu
korrigieren. SCALTEC stellt auf Anfrage Angaben zur Betriebsqualität zur
Verfügung (gemäß den o.g. Normen zur Störfestigkeit).
73/23/EWG »Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung
innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen«
Bei Verwendung elektrischer Betriebsmittel in Anlagen und
Umgebungsbedingungen mit erhöhten Sicherheitsanforderungen sind die
Auflagen gemäß den zutreffenden Errichtungsbestimmungen zu beachten.
Informationen über die aktuellen in Ihrem Land gültigen gesetzlichen
Vorschriften erfragen Sie bitte bei Ihrem SCALTEC-Kundendienst.
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Zusätzlich für Waagen zur Verwendung im gesetzlichen Meßwesen:
Richtlinie 90/384/EWG »Nichtselbsttätige Waagen«
Diese Richtlinie regelt die Durchführung der EG-Eichung durch den Hersteller,
sofern eine EG-Bauartzulassung vorliegt (siehe Seite 72) und der Hersteller für
diese Tätigkeiten von einer von der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften benannten Stelle akkreditiert ist.
Der Hersteller wurde hierzu am 15. Februar 1993 akkreditiert.
Nacheichungen in Deutschland
Die Gültigkeit der Eichung endet mit Ablauf des übernächsten Kalenderjahres.
Bei einem Einsatz der Waage in der Füllmengenkontrolle, gemäß Verordnung
über Fertigpackungen, endet die Gültigkeit mit Ablauf des folgenden
Kalenderjahres. Nacheichungen müssen z. Zt. von einem Eichbeamten
durchgeführt werden. Eine rechtzeitige Nacheichung ist beim örtlichen Eichamt
anzumelden. Bitte beachten Sie ggf. die Änderungen des Gesetzgebers.
Der Betreiber ist für die Nacheichung verantwortlich.
Nacheichungen im Europäischen Ausland
Die Eichgültigkeitsdauer richtet sich nach nationalen Vorschriften des Landes,
in dem die Waage verwendet wird. Es liegt in der Verantwortung des Betreibers,
die entsprechenden Stellen rechtzeitig zu informieren.

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