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Qualifikation Des Personals; Betreiberpflichten - HEIDENHAIN ND 2100G GAGE-CHEK Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

Betreiberpflichten

2.3

Qualifikation des Personals

Bediener
Fachpersonal
Elektrofachkraft
2.4
Betreiberpflichten
ND 2100G GAGE-CHEK
Das Personal für Montage, Installation, Bedienung, Wartung und Inspektion muss die
entsprechende Qualifikation für diese Arbeiten aufweisen und sich sich mithilfe der
Dokumentation des Geräts und der angeschlossenen Peripherie ausreichend informiert
haben.
Die Personalanforderungen, die für die einzelnen Tätigkeiten am Gerät notwendig sind,
sind in den entsprechenden Kapiteln dieser Anleitung angegeben.
Nachfolgend sind die Personengruppen, die im Zusammenhang mit Montage,
Installation, Bedienung, Wartung und Inspektion betraut sind, hinsichtlich ihrer
Qualifikationen und Aufgaben näher spezifiziert.
Der Bediener nutzt und bedient das Gerät im Rahmen der bestimmungsgemäßen
Verwendung. Er wird vom Betreiber über die speziellen Aufgaben und die daraus
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Das Fachpersonal wird vom Betreiber in der erweiterten Bedienung und
Parametrierung ausgebildet. Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen
Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen
Bestimmungen in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten hinsichtlich der jeweiligen
Applikation auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu
vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in
der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. Die Elektrofachkraft ist speziell für das
Arbeitsumfeld ausgebildet, in dem sie tätig ist.
Die Elektrofachkraft muss die Bestimmungen der geltenden gesetzlichen Vorschriften
zur Unfallverhütung erfüllen.
Der Betreiber besitzt das Gerät und die Peripherie oder hat beides gemietet. Er ist
jederzeit für die bestimmungsgemäße Verwendung verantwortlich.
Der Betreiber muss:
die verschiedenen Aufgaben am Gerät qualifiziertem, geeignetem und autorisiertem
Personal zuweisen
das Personal nachweisbar in die Befugnisse und Aufgaben nach "Qualifikation des
Personals", Seite 11 unterweisen
sicherstellen, dass das Gerät ausschließlich in technisch einwandfreiem Zustand
betrieben wird
sicherstellen, dass das Gerät nach Schichtende gegen unbefugte Benutzung
geschützt wird
11

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