2 | Sicherheit
2.2
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Personal gegen Gefahren zu schützen, die dessen Sicherheit
oder Gesundheit bei der Arbeit beeinträchtigen könnten.
Bei Transport und Aufstellung ist folgende Schutzausrüstung anzulegen:
– Schutzhandschuhe zum Schutz vor Quetschen oder Klemmen
– Sicherheitsschuhe zum Schutz vor Stoßen oder Umkippen
Bei der Reinigung und Wartung ist zusätzlich anzulegen:
– Atemschutz zum Schutz vor Einatmen von Aerosolen (kontaminiertes Kondensat oder Reinigungsflüssig-
keit)
2.3
Restgefahren
Die folgenden Restgefahren können nicht gänzlich beseitigt werden.
– Gefahr, dass nicht autorisierte und qualifizierte Personen das Gerät bedienen.
Daher muss der Betreiber sicherstellen, dass nur autorisierte und qualifizierte Personen Zugang zum Gerät und
dessen Befehlseinrichtung haben.
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KT 20