Bedienungsanleitung
für Radiante 650 RH
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden
Qualitätsprüfung unterzogen. Hierbei wird eingehend auf
Materialbeschaffenheit, Verarbeitung und Lieferumfang geprüft,
um die Funktionsfähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu
können. Allerdings gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetrieb-
nahme alle aufgeführten Punkte genauestens beachten.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe sollte ab Rauchrohreintritt bis
zur Schornsteinmündung mindestens 4 m betragen. Der Quer-
schnitt des Schornsteins sollte mindestens dem Querschnitt des
Rauchrohres entsprechen (Durchmesser 18 cm = 254 cm
kleineren Schornsteinquerschnitten sollten vorab eine technische
Prüfung in Form einer Schornsteinquerschnittsberechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
aufgestellt werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen
leicht entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder
gelagert werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie
entnehmen ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für
ausreichende
Verbrennungsluft
bzw. -ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1
benötigen 4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
3
1.5. Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und
Wohnungen aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von
Ventilatoren (z. B. Küchendunstabsauganlagen) Luft abgesaugt
wird, es sei denn, eine Gefährdung des Kamins ist völlig
ausgeschlossen. Da beim Betrieb des Heizkamins dem Aufstellraum
größere Mengen Luft entzogen werden, ist es unerlässlich, eine
Verbennungsluftleitung zu installieren. Daher sollten schon bei der
Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehrungen getroffen werden. So kann auch später problemlos
eine Verbrennungsluftleitung eingebaut werden.
Abb. A
min. 80cm Abstand
zu brennbaren Bau-
teilen z.B. Möbeln
(Strahlungsbereich)
). Bei
2
Grundfläche
2
hat
der
Anlagenbetreiber
1.6. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum
oder in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung ent-
sprechend groß zu dimensionieren.
1.7. Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
1.8. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren
Baustoffen bestehen und der statischen Last der Feuerstätte
standhalten. Ungeeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich,
schwimmender Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung.
Stellflächen dieser Art müssen durch Zement-Estrich als Verbund-
Estrich ausgetauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet
werden, dass zwischen Zement-Estrich und Betondecke keinerlei
Versorgungsleitungen
(Trittschall-
Elektroleitungen etc.) verlegt sind. Der Verbundestrich muss
in der Größe des Kaminsockels hergestellt werden. Achten
Sie dringend darauf, dass zwischen dem Verbundestrich und
dem schwimmenden Estrich eine Bewegungsfuge angeordnet
ist. Alternativ kann eine Lastverteilungsplatte mit Estrichstützen
installiert werden. Beachten Sie hierzu bitte die ausführlichen
Hinweise in der Aufbauanleitung.
1.9. Zwischen Feuerraumöffnung und brennbaren Bauteilen
(Wandverkleidungen, Einbaumöbel, Dekomöbel usw.) ist
ein Abstand von 80 cm einzuhalten. Der Bodenbelag vor der
Feuerstelle darf nur aus nichtbrennbaren Materialien bestehen.
Folgende Größen müssen nach vorn gemessen eingehalten
werden: Sockelhöhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm.
Für die Seiten gilt: Sockelhöhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens
30 cm. Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch
Metall bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. A).
1.10. Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den
Anbau fremder Bauteile manipuliert werden.
• Als geeignete Brennstoffe empfehlen wir harzarmes, natur-
belassenes Scheitholz mit einer Restfeuchte von max. 20 %
Wassergehalt und Braunkohlebriketts. Die maximale Aufga-
be-menge pro Stunde beträgt bei Scheitholz 2,5 kg (ca. 4-5
Scheite von mittlerer Güte in 25 cm Länge), und bei Braunkohle-
briketts maximal 2,5 kg (ca. 5 Stück). Harzreiches Holz (Fichte,
Kiefer, Tanne) darf nur bei geschlossenem Feuerraum verbrannt
werden! Darüber hinaus sind die Bestimmungen des Bundes-
Immisionsschutzgesetzes zu beachten!
• Verbrennen Sie keine Abfälle, besonders keine Kunststoffe!
In den Abfallmaterialien sind Schadstoffe enthalten die dem
Heizeinsatz, dem Schornstein und der Umwelt schaden. Die Ver-
brennung von Hausmüll ist nach dem Bundes-Immissionsschutz-
gesetz verboten! Beschichtete Holzreste, sowie Spanplatten
dürfen auf keinen Fall verfeuert werden. Durch die Verfeuerung
ungeeigneter Brennstoffe kann sich Glanzruß im Schornstein
bilden, der einen Schornsteinbrand zur Folge haben kann. Im Fall
des Schornsteinbrandes, verschließen Sie sofort alle Luftöffnungen
am Heizeinsatz und informieren die Feuerwehr. Bei Beachtung
unserer Hinweise ist ein Schornsteinbrand jedoch auszu-
schließen.
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im Kamin- & Kachelofenbau
oder
Wärmedämmung,