Bedienungsanleitung
für Radiante 60 K ECOplus
oder 60/57 K ECOplus
Jedes Hark - Produkt wird einer eingehenden Qualitätsprüfung
unterzogen. Hierbei wird sorgfältig auf Materialbeschaffenheit,
Verarbeitung und Lieferumfang geprüft, um die Funktionsfähigkeit
des Kamins gewähren zu können. Es ist wichtig, dass Sie vor der
Inbetriebnahme des Kamins alle Punkte dieser Anleitung zur
Kenntnis nehmen und beim Betrieb beachten.
Weiterhin sind sämtliche, die Aufstellung und Installation von Kaminen
betreffenden Vorschriften und Normen unbedingt zu beachten (z.B.
Bauordnung des einzelnen Bundeslandes, Feuerungsverordnung, DIN V
18160 Teil 1 und Teil 2 für Schornsteine, EN 13384 für Schornsteinbe-
rechnungen, EN 13229 für Kamine sowie örtliche Vorschriften). Um die
Einhaltung der genannten Normen und Vorschriften zu gewährleisten,
ist vor der Installation des Kamins der zuständige Schornsteinfegermei-
ster zu informieren. Er wird die örtlichen Gegebenheiten vor der Montage
prüfen und die Feuerstätte vor der Inbetriebnahme abnehmen.
Grundsätzliche Hinweise
1.1. Die wirksame Schornsteinhöhe soll mindestens 4 m betragen.
Diese Höhe wird gemessen vom Rauchrohreintritt des Kamins in
den Schornstein bis zur Mündung des Schornsteins über dem Dach.
Der Querschnitt des Schornsteins sollte idealerweise dem des
Rauchrohrstutzens der Radiante entsprechen (Durchmesser
15 cm = 177 cm²). Bei abweichenden Schornsteinquerschnitten
sollte vorab eine technische Prüfung in Form einer Schornsteinquer-
schnittberechnung erfolgen.
1.2. Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
werden.
1.3. Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explosionsfähige Stoffe hergestellt oder gelagert
werden.
1.4. Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entneh-
men ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Es sei denn, die
Feuerstätte wird an eine ausreichend dimensionierte Verbrennungs-
luftleitung angeschlossen, über die die Verbrennungsluft direkt
aus dem Freien zugeführt wird. Für den letztgenannten Fall muss
ein Durchbruch in der Außenwand des Hauses vorgesehen werden.
Abb. A
min. 80 cm Abstand zu brennbaren Bauteilen
z.B. Möbeln einhalten (Strahlungsbereich)
Für ausreichende Verbrennungsluft hat der Anlagenbetreiber bzw.
-ersteller zu sorgen. Kamineinsätze nach A1 oder Bauart 1 benötigen
4 m
1.5. Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
Grundfläche aufgestellt
2
1.6. Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Baustoffen
-1-
im Kamin- & Kachelofenbau
Dieser Wanddurchbruch ist mit einem Außenwanddurchlass zu
versehen, der mit Hilfe von Aluflexrohren (Durchm. 125 mm), die
im Hark-Zubehörprogramm erhältlich sind, mit dem Stutzen für die
Verbrennungsluftzufuhr an der Radiante verbunden werden muss.
Das Aluflexrohr ist mechanisch gegen Beschädigungen zu schützen
und zusätzlich mit Wärmedämmung und Dampfsperre zu versehen.
Als Faustformel gilt: Die Verbrennungsluftleitung sollte nicht län-
ger als 12 m sein. Für jede Richtungsänderung (90°) sind 3 Meter
Leitungslänge abzuziehen. Wenn die Leitung sehr viel länger wird
oder besonders viele Richtungsänderungen haben muss, kann sie
zum Ausgleich mit größerem Durchmesser verlegt werden. Grund-
sätzlich ist ein runder Querschnitt der Luftleitung günstiger, als ein
rechteckiger Kanal. Wenn ein rechteckiger Kanal erforderlich ist, so
ist sein "hydraulischer Durchmesser" zu berücksichtigen. Das
heißt, seine Querschnittsfläche muss entsprechend dem höheren
Widerstand größer ausfallen, als bei einer Leitung mit rundem
Querschnitt. Lufteintrittsöffnungen dürfen nicht leicht verschließbar
angeordnet sein.
Raumvolumen pro 1 kW Nennwärmeleistung!
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in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Verbrennungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren.
Bitte beachten Sie, dass die Verbrennungsluftleitung und das
Gitter in der Außenwand regelmäßig auf Verunreinigungen zu
prüfen sind. Laubreste, Pollen oder Spinnenweben können die
Verbrennungsluftleitung derart zusetzen, dass der Feuerstätte
nicht mehr genügend Verbrennungsluft zugeführt wird und es so-
mit zu erheblichen Funktionsbeeinträchtigungen kommen kann.
Eine Küchendunstabzugshaube im Abluftbetrieb, die sich im Raum-
luftverbund mit dem Kamin befindet, kann den Betrieb der Feuer-
stätte ebenfalls beeinträchtigen, da sie große Mengen verbrauchter
Luft ins Freie transportiert. Diese Luft muss dem Raumverbund durch
eine entsprechend große Verbrennungsluftleitung wieder zugeführt
oder die Dunstabzugshaube muss mit einem Fensterkontaktschalter
versehen bzw. auf Umluft umgerüstet werden. Dieser Fenster-
kontaktschalter wird an einem kippfähigen Fenster installiert und
gewährleistet, dass die Dunstabzugshaube nur betrieben werden
kann, wenn das Fenster gekippt ist.
bestehen und der statischen Last des Kamins standhalten. Unge-
eignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwimmender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser
Art sollten durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausge-
tauscht werden. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass
zwischen
Zement-Estrich
Versorgungsleitungen
(Trittschalldämmung,
Elektroleitungen etc.) verlegt sind. Der Verbundestrich muss in der
Größe des Kaminsockels hergestellt werden. Achten Sie dringend
darauf, dass zwischen dem Verbundestrich und dem schwimmenden
Estrich eine Bewegungsfuge angeordnet ist.
und
Betondecke
keinerlei
Wärmedämmung,
(!)