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Baurechtliche Vorschriften - Koppe Gismo Tower Installations- Und Bedienanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1. AUFSTELLUNG
Da es sich bei diesem Ofen um ein technisches Gerät handelt, sind für dessen Verkauf, Aufstellung, Anschluß und
Inbetriebnahme besondere Fachkenntnisse erforderlich. Deshalb wird hier vorausgesetzt, dass Aufstellung und Inbetriebnahme
durch den Fachbetrieb erfolgt und die Angaben des Herstellers sowie die jeweils gültigen baurechtlichen Vorschriften und
technischen Regeln beachtet und angewendet werden.
Nach dem Auspacken den Kaminofen sorgfältig auf eventuelle Transportschäden und Vollständigkeit überprüfen. Sichtbare
Schäden sind sofort dem Transporteur zu melden. Eine nachträgliche Reklamation ist ausgeschlossen. Gläser vorsichtig
handhaben und nicht hart aufsetzen.
ACHTUNG: Trotz der Verschraubung darf der Ofen auf der Palette weder gekippt noch von Hand transportiert werden. Vor dem
Transport per Hand oder dem Kippen des Ofens, den Ofen immer von der Palette lösen und erst dann vorsichtig transportieren.
Ofen dabei unten am Grundkörper anfassen, da sonst der Ofen bzw. dessen Teile reißen oder sich deformieren können.
Den Ofen exakt waagerecht ausrichten, Bodenunebenheiten bei Bedarf ausgleichen.
HINWEIS!
Die Korpusoberfläche Ihres Kaminofens wird vor der Farbbeschichtung mit Strahlgut vorbereitet. Trotz sorgfältiger Kontrolle
können Reste des Strahlgutes im Ofenkörper verbleiben und sich bei der Aufstellung Ihres Kaminofens lösen und herausfallen.
Um mögliche Schäden zu vermeiden, saugen Sie die Stahlkügelchen sofort mit dem Staubsauger auf.
1.1 Die Bauart
Der Kaminofen ist nach DIN EN 13240 Bauart 1 geprüft. Er darf nur mit geschlossenem Feuerraum betrieben werden.
Die Abgase der Feuerstätte sind in einen einfach belegten Schornstein oder in einen Abgasschacht eines einfach belegten
Luft-Abgas-Schornsteins einzuleiten (Keine Mehrfachbelegung des Schornsteines zulässig).
Wird das Gerät raumluftabhängig betrieben, kann es an einem geeigneten mehrfach belegbaren Schornstein
angeschlossen werden.
Die Türen und Einstelleinrichtungen sind zu schließen, wenn das Gerät außer Betrieb ist.

1.2 Baurechtliche Vorschriften

Bei Ihrem Kaminofen handelt es sich um eine Zeitbrand- Feuerstätte, d.h. diese ist für den Dauerbrand nicht geeignet und erfüllt
somit auch nicht deren Eigenschaft.
Das Gerät ist ausschließlich als Zusatz- oder Zweitheizung für einen einzelnen Wohnraum zugelassen und eignet sich daher
nicht als alleinige Heizung für ganze Etagen, die gesamte Wohnung oder eines Hauses.
Wir empfehlen bereits vor dem Aufstellen Ihres Kaminofens ein Gespräch mit Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister. Er berät
Sie über die jeweiligen baurechtlichen Vorschriften, prüft den Schornsteinzug, erteilt die Genehmigung und führt die Abnahme
durch. Der Kaminofen ist anleitungsgemäß unter Einhaltung der geltenden nationalen und Europäischen Normen sowie den
regionalen Vorschriften zu installieren.
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden. Eine Manipulation sowie unerlaubte Eingriffe durch technische
Veränderungen des Gerätes führen zum Erlöschen der Typenprüfung, CE- Kennzeichnung, Gewährleistung und somit
auch die Betriebserlaubnis.
1.3 Berechnung des Wärmebedarfs
Die richtige Größenwahl des Kaminofens unter Anpassung der gegebenen Wärmebedarfsverhältnisse und den Bedürfnissen
des Betreibers ist wesentlich für eine gute Funktion und den wirtschaftlichen Betrieb der Feuerstätte. Deshalb ist eine
Wärmebedarfsberechnung für den Aufstellungsraum vom Installateur durchzuführen. Bis zu einem Rauminhalt von 150 m³ kann
der Installateur das einfache Ermittlungsverfahren des Wärmebedarfs von Einzelräumen nach DIN 18893 anwenden. Bei
größeren Räumen ab 200 m³ Rauminhalt muss die DIN EN 12831 angewandt werden, ab 150 m³ ist diese Anwendungen als
Empfehlung festgeschrieben.
1.4 Anforderungen an den Schornstein
Für den Anschluss des Gerätes an den Schornstein sollten Sie einen Fachmann oder Schornsteinfegermeister beauftragen. Vor
Aufstellen oder Einbau ist der Schornstein auf seine Größe und Güte nach den bestehenden örtlichen Vorschriften zu prüfen
(DIN 18160, Teil 1) und ggf. nach DIN EN 13384 zu berechnen. Die einwandfreie Funktion des Gerätes ist vom Anschluss an
den richtigen Schornstein abhängig. Es ist darauf zu achten, dass alle in den gleichen Schornstein führenden Öffnungen, wie
z. B. Ofen- und Schornsteinreinigungsöffnungen, geschlossen sind.
1.5 Schornsteinzug
Das Zugverhalten kann durch einen zu großen oder zu kleinen Schornsteinquerschnitt sowie durch eine geringe
Schornsteinhöhe beeinträchtigt werden. Die wirksame Schornsteinhöhe ist der Abstand zwischen der Abgaseinführung in den
Schornstein und der Oberkante des Schornsteinkopfes. Sie sollte daher mind. 5m betragen um den notwendigen angegebenen
Mindest-Förderdruck zu gewährleisten.
ACHTUNG!
Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb ist ein Kaminzug von mind. 12 bis max. 20 Pa bei Nennwärmeleistung
von 7 KW. Bei Überschreiten des angegebenen max. Förderdruckes nimmt das Gerät durch Überbelastung Schaden und
es steigen die Emissionen der Feuerstätte. Bei Überschreitung des angegebenen Maximalwertes von 20 Pa ist daher ein
Förderdruckbegrenzer nach Maßgabe der einschlägigen Normen einzubauen!
Lassen Sie den Kamin von Ihrem Schornsteinfeger am besten bereits vor Installation überprüfen und berechnen. Die
Zugmessung am Heizgerät muss hierbei im Abstand von max. 10 cm nach dem Gußrohrstutzen des Ofens erfolgen. Bewahren
Sie den maschinell erstellten Beleg der Zugmessdaten bitte gut auf, damit Sie bei Bedarf den oben spezifizierten Kaminzug
Techn. Änderungen vorbehalten
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