Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
Erlaubte Internetseiten
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mithilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
•
•
•
FRITZ!Box 3390
HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking
verwendet.
Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
–
Die Whitelist ist eine Filterliste, deren Verwendung
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige
Internetseiten erlaubt sein soll.
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Die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen
sind, sind für den Zugriff erlaubt.
–
Bei Verwendung der Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
Internetseiten mit der Blacklist sperren:
–
Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
–
Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
–
BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indexierten Internetseiten mit
jugendgefährdenden Inhalten.
–
Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine
Internetseite über ihre IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.
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