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Funktionsbeschreibung; Winterbetrieb; Sommerbetrieb; Sicherheitshinweise - Truma Combi 6 E Gebrauchsanweisung

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Funktionsbeschreibung

Die Flüssiggasheizung Truma Combi E ist eine Warmlufthei-
zung mit integriertem Warmwasserboiler (10 Liter Inhalt). Der
Brenner arbeitet gebläseunterstützt, dadurch ist eine einwand-
freie Funktion auch während der Fahrt sichergestellt. Zusätz-
lich besitzt das Gerät Heizstäbe für den Elektrobetrieb.
Mit der Heizung kann im Winterbetrieb der Raum beheizt
und gleichzeitig Wasser erwärmt werden. Wird nur Warm-
wasser benötigt, ist dies im Sommerbetrieb möglich.
Bei Temperaturen von ca. 3 °C am automatischen Sicherheits-/
Ablass ventil FrostControl öffnet dieses und entleert den Boiler.
Für den Betrieb des Gerätes stehen 3 Möglichkeiten zur
Verfügung:
nur Gasbetrieb
Propan / Butan für den autarken Einsatz
nur Elektrobetrieb
230 V für den stationären Einsatz am Campingplatz
oder Gas- und Elektrobetrieb — Mischbetrieb
nur im Winterbetrieb möglich.

Winterbetrieb

Im Winterbetrieb wählt das Gerät automatisch die benö-
tigte Leistungsstufe entsprechend der Temperaturdifferenz
zwischen der am Bedienteil eingestellten und gegenwärtigen
Raumtemperatur. Bei gefülltem Boiler wird das Wasser auto-
matisch mitgeheizt. Die Wassertemperatur ist von der gewähl-
ten Betriebsart und der Heizleistungsabgabe abhängig.
Für den winterlichen Einsatz können alle 3 Möglichkeiten der
Energiewahl genutzt werden.
Im Gasbetrieb wählt das Gerät automatisch die benötigte
Leistungsstufe.
Für den Elektrobetrieb kann, entsprechend der
Absicherung am Campingplatz, eine Leis tung von 900 W
(3,9 A) oder 1800 W (7,8 A) manuell vorgewählt werden.
Bei höherem Leistungsbedarf (z. B. Aufheizen oder tiefe
Außentemperaturen) sollte der Gas- oder Misch betrieb
gewählt werden, damit immer ausreichend Heizleistung zur
Verfügung steht.
Im Mischbetrieb wird bei einer nur geringen Leistungsan-
forderung (z. B. für die Erhaltung der Raumtemperatur) der
Elektrobetrieb 230 V bevorzugt. Der Gasbrenner schaltet
sich erst bei einer höheren Leistungsanforderung zu bzw.
schaltet sich beim Aufheizen zuerst ab.

Sommerbetrieb

(nur Boilerbetrieb)
Für die Warmwasserbereitung verwendet man den Gasbetrieb
oder den Elektrobetrieb 230 V. Die Wassertemperatur lässt
sich auf 40 °C oder 60 °C einstellen.
Im Gasbetrieb erfolgt die Aufheizung des Wasserinhaltes
in der kleinsten Brennerstufe. Ist die Wassertemperatur er-
reicht, schaltet der Brenner ab.
Für den Elektrobetrieb kann, entsprechend der
Absicherung am Campingplatz, eine Leis tung von 900 W
(3,9 A) oder 1800 W (7,8 A) manuell gewählt werden.
Ein Mischbetrieb ist nicht möglich. Bei dieser Einstel-
lung wählt das Gerät automatisch den Elektrobetrieb.
Der Gasbrenner wird nicht zugeschaltet.

Sicherheitshinweise

Für den Betrieb von Gasreglern, Gasgeräten bzw. Gasanlagen,
ist die Verwendung von stehenden Gasflaschen aus denen
Gas aus der Gasphase entnommen wird zwingend vorge-
schrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus der Flüssigphase
entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für den Betrieb verbo-
ten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
alle offenen Flammen löschen
Fenster und Türe öffnen
alle Schnellschlussventile und Gasflaschen schließen
nicht rauchen
keine elektrischen Schalter betätigen
die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
über einstimmen.
Flüssiggasanlagen müssen den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (in Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Natio-
nale Vorschriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet
werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre von
einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der entsprechenden Prüfbescheinigung
(G 607) zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver an lassung der Prüfung ist der
Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Garagen
oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Still standszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchs entwicklung auftreten. Es ist zweck-
mäßig, das Gerät im Sommerbetrieb (60 °C) mehrmals aufzu-
heizen und dabei für eine gute Durchlüftung des Raumes zu
sorgen.
Wärmeempfindliche Ge genstände (z. B. Spray dosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Ein bauraum der
Heizung verstaut werden, da es hier un ter Umständen zu
erhöhten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gasdruck- Regelanlagen
Truma SecuMotion / MonoControl CS sowie für die
Zweiflaschen-Gasanlage die Gasdruck-Regelanlagen
Truma DuoComfort / DuoControl CS.
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