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Opel Astra 2003 Betriebsanleitung Seite 97

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Astra_BA.book Page 93 Monday, March 10, 2003 10:24 AM
z Personen unter 35 kg Körpergewicht nur
auf den Rücksitzen befördern. Dies be-
trifft nicht Kinder, die in Kindersicher-
heitssystemen mit Transpondern 3
befördert werden.
z Bei Fahrzeugen mit Sitzbelegungserken-
nung 3 keine schwereren Gegenstände
auf dem Beifahrersitz ablegen, da sonst
bei einem Unfall die Airbag-Systeme für
den Beifahrersitz auslösen könnten.
z Bei Fahrzeugen mit Sitzbelegungserken-
nung 3 zur Vermeidung von Funktions-
störungen keine Schonbezüge und keine
Sitzauflagen auf dem Beifahrersitz ver-
wenden.
z Bei der Verwendung eines Opel Kindersi-
cherheitssystems mit Transpondern 3
auf dem Beifahrersitz dürfen sich zur
Vermeidung von Funktionsstörungen
keine Gegenstände (z. B. Folien, Aufkle-
ber oder Heizmatten) unter dem Kinder-
sicherheitssystem befinden.
Kindersicherheitssysteme ebenso wie
andere schwerere Gegenstände grund-
sätzlich nicht auf dem Schoß von Perso-
nen befördern, Lebensgefahr. Kindersi-
cherheitssysteme mit Transpondern 3
könnten bei Fahrzeugen mit Sitzbele-
gungserkennung 3 bei dieser Art der Be-
förderung außerdem dazu führen, dass
die Airbag-Systeme für den Beifahrer bei
einem Unfall nicht auslösen.
Verwendung von
Kindersicherheitssystemen 3 auf dem
Beifahrersitz bei Fahrzeugen
mit Airbag-Systemen 3 und
ohne Sitzbelegungserkennung 3
Fahrzeuge mit Beifahrer-Airbag 3 ohne
Seiten-Airbag 3: Rückwärts gerichtete
Kindersitze (Kindersicherheitswiege und
Kindersicherheitssitze für die Gewichts-
klasse 0 und I, folgende Seiten) dürfen
nicht auf dem Beifahrersitz montiert wer-
den, Lebensgefahr. Montage von vor-
wärts gerichteten Kindersitzen (Kindersi-
cherheitssitze für die Gewichtsklassen I, II
und III, folgende Seiten) auf dem Beifah-
rersitz ist zulässig, wenn dieser ganz
nach hinten verschoben wird.
Ausführung mit Beifahrer-Airbag ist er-
kennbar am Schriftzug AIRBAG oberhalb
des Handschuhfaches und – bei geöffneter
Beifahrertür – am Warnaufkleber seitlich
an der Instrumententafel.
Fahrzeuge mit Seiten-Airbag 3: Auf dem
Beifahrersitz darf kein Kindersicherheits-
system 3 montiert werden, Lebensge-
fahr.
Ausführung mit Seiten-Airbag ist erkenn-
bar an den Schriftzügen AIRBAG an den
Außenseiten der Vordersitzlehnen.
Sitzbelegungserkennung 3, siehe Seite 89.
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