V.
Gesetzliche Bestimmungen für Pedelecs
V.I
International
GEFAHR
Niemals freihändig fahren. Sie können dabei sehr schwer stürzen - bis
hin zum Tod - und begehen darüber hinaus eine Ordnungswidrigkeit.
Sie müssen immer mindestens eine Hand am Lenker haben.
Halten Sie sich an die jeweiligen nationalen Verkehrsvorschriften.
Andernfalls riskieren Sie sehr schwere Unfälle. Informieren Sie sich
vor Benutzung Ihres Pedelecs im Ausland über die dort geltende
Gesetzgebung.
Das Pedelec muss, wie alle Fahrräder, die Anforderungen der
jeweiligen nationalen Verkehrsvorschriften und die geltenden
Normen erfüllen. Falls Sie technische Veränderungen vornehmen,
berücksichtigen Sie die jeweiligen nationalen Verkehrsvorschriften
und die geltenden Normen. Steigt die Abschaltgeschwindigkeit
über 25 km/h und/oder die Geschwindigkeit der Schiebehilfe über
6 km/h, wird das Pedelec zulassungs- und versicherungspflichtig.
Durch technische Veränderungen kann die Funktion Ihres Pedelecs
beeinträchtigt werden. Infolge dessen können Bauteile brechen.
Passiert dies während der Fahrt, können Sie stürzen und sich schwer
verletzen - bis hin zum Tod. Weiterhin entfallen seitens des Herstellers
Haftung, Gewährleistung und – falls vorhanden – Garantie.
Halten Sie sich an die jeweiligen nationalen Vorschriften
zur Entsorgung von Antriebseinheit, Display, Nahbedienteil,
Pedelec-Akku und Ladegerät. Andernfalls begehen Sie eine
Ordnungswidrigkeit und riskieren infolge dessen Bußgelder.
DE-8
Original User Guide | Pedelec Impulse 2.0 Version 3
V.II
Deutschland
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Anleitung (01/2016) bestanden in
Deutschland unter anderem folgende Bestimmungen:
»
Der Motor darf nur als Tretunterstützung dienen, das heißt, er darf
nur „helfen", wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt.
»
Die mittlere Motorleistung darf 250 W nicht überschreiten.
»
Bei zunehmender Geschwindigkeit muss die Motorleistung immer
stärker abnehmen.
»
Bei 25 km/h muss der Motor automatisch abschalten.
Daraus folgt:
»
Es besteht keine Helmpflicht.
GEFAHR
Im Interesse Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie nie ohne geeigneten
Fahrradhelm fahren. Ein Fahrradhelm kann Sie vor schwersten Kopf-
verletzungen schützen. Achten Sie darauf, dass der Helm korrekt sitzt.
»
Es besteht keine Führerscheinpflicht.
»
Es besteht keine Versicherungspflicht.
»
Die Benutzung von Radwegen ist wie bei normalen Fahrrädern geregelt.
»
Die Benutzung von Trailerbikes und Anhängern ist generell erlaubt.