GARANTIE
Nautilus International SA.
EINGESCHRÄNKTE GARANTIE FÜR
SPORTGERÄTE
Der Hersteller NAUTILUS INTERNATIONAL SA. leistet
dem Erstkäufer für alle Sportgeräte der Marke Bowflex®
Garantie bei allen Verarbeitungs- und Materialfehlern. Die
Garantie ist nur für den Erstkäufer gültig. Ein Kaufnachweis
muss vorgewiesen werden. Wenn unsere Produkte für ande-
re als die von NAUTILUS INTERNATIONAL SA. emp-
fohlenen Zwecke verkauft oder verwendet werden, verfällt
die in den Garantiebestimmungen von Nautilus International
SA. festgelegte Garantieleistung.
Diese Garantie deckt für einen Zeitraum von zwei Jahren ab
Kaufdatum alle Produktions- und Materialfehler von
Bowflex Fitnessgeräten ab, die bei einem autorisierten
Bowflex Händler erworben wurden.
Wenn Sie in der Garantiezeit einen Garantieanspruch gel-
tend machen möchten, kann Bowflex das defekte Gerät oder
Geräteteil nach freiem Ermessen reparieren oder austau-
schen. Der Eigentümer des Geräts trägt die Versandkosten
sowie die Werkstattkosten des Händlers.
Wenn Sie einen Garantieanspruch geltend machen möchten,
gehen Sie mit Ihrer Garantiekarte zu Ihrem Händler. Dieser
wird alle weiteren Schritte einleiten. Falls dies nicht mög-
lich ist, setzen Sie sich mit Ihrem örtlichen Bowflex Händler
in Verbindung.
Die Garantie tritt nicht in Kraft bei: Normaler Abnutzung
und normalem Verschleiß, den Folgen eines unsachgemä-
ßem Gebrauchs oder Beschädigung durch den Käufer oder
Dritte sowie bei höherer Gewalt.
Ihr Anspruch auf Garantieleistungen verfällt, wenn die ur-
sprüngliche Konstruktion/das ursprüngliche Gerät verändert
wurde oder wenn bei einer Reparatur keine Originalteile
von Bowflex verwendet wurden.
Wir behalten uns das Recht vor, andere Garantieleistungen
entsprechend den jeweils geltenden nationalen Bestimmun-
gen anzubieten.
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