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Jung 500.518.924 Handbuch Seite 19

Funk-rauchwarnmelder
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als 6qm kann der Funk-Rauchwarn-
melder ersatzweise an der Wand befes-
tigt werden, wenn andernfalls mit einer
erhöhten Anzahl an Täuschungsalarmen
zu rechnen ist. Gleiches gilt für Küchen,
die als Rettungsweg dienen. Auch
wenn eine Montage an der Decke auf
Grund einer zu geringen Festigkeit
nicht möglich ist, kann der Funk-
Rauchwarnmelder in Ausnahmefällen
seitlich an der längeren Wand befestigt
werden.
Räume mit schrägen Decken:
Für schräge Decken mit einer Nei-
gung von weniger als 20 Grad gelten
die gleichen Regeln wie für waa-
gerechte Decken. In Räumen mit
Deckenneigung größer als 20 Grad
zur Horizontalen können sich in
der Deckenspitze Wärmepolster
bilden, die den Rauchzutritt zum
Funk-Rauchwarnmelder behindern.
Daher sind in diesen Räumen die
Funk-Rauchwarn-melder mindes-
tens 0,5m und höchstens 1m von der
Deckenspitze entfernt zu montie-
ren. Bei Räumen, die sowohl schräge
(Neigung größer als 20 Grad) als auch
waagerechte Decken haben, sind die
Funk-Rauchwarnmelder nur dann an
der waagerechten Decke zu montie-
ren, wenn jeweils 0,5m Abstand zu
umliegenden Wänden und den schrägen
Decken eingehalten werden kann (ge-
samt größer 1m ). Andernfalls gelten die
Regeln für Räume mit Deckenspitzen,
wobei die Deckenspitze der Übergang
von Deckenschräge zu waagerechter
Decke ist.
Überwachungsfläche:
Die empfohlene Überwachungsfläche
pro Funk-Rauchwarnmelder be-
trägt bis zu 60qm je Raum bei einer
Raumhöhe von maximal 6m, was auch
19
de

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