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Mögliche Rechtsverletzungen; Urheberschutz; Schutz Der Privatsphäre; Personelle Bestimmbarkeit - Maginon IPC-250 HDC Bedienungsanleitung

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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der IP-Überwachungskamera sollten Sie
folgende Hinweise beachten:

Urheberschutz

Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen
Bild� Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne
Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht
werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen�
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk
ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab� Aus
Gründen der Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich
sind, über die IP-Überwachungskamera informiert werden
(siehe auch Abschnitt „Hinweispflicht")�
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder
nicht verletzt werden� Richten Sie Ihre Kamera nicht in den
Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von
öffentlichen Standorten einsehbar sind� Dies berechtigt
nicht die Veröffentlichung dieser Einsichten�
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Übergabe
der Kamera zur Reparatur oder an Dritte,
die Reset Funktion (Seite 72) der Kamera
nutzen,damit alle persönlichen Daten aus
dem Speicher der Kamera gelöscht werden�

Personelle Bestimmbarkeit

Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn
festgestellt werden kann, dass eine bestimmte Person
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Mögliche Rechtsverletzungen
zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten
Ort war� Die Identifikation kann dabei auch über
ein personenbezogenes Kennzeichen, wie z� B� das
Fahrzeugkennzeichen, erfolgen� Eine personelle
Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden�
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in
Deutschland besonders strengen Auflagen� Arbeitgeber
sollten auf Überwachungskameras am Arbeitsplatz
vollständig verzichten, solange eine mögliche
Rechtsverletzung nicht vollständig ausgeschlossen werden
kann�
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den
Straßenverkehr empfiehlt es sich, den Standort der
Überwachungskameras und den Bildausschnitt so
zu konfigurieren, dass durch die Aufnahmen die
Verkehrsteilnehmer nicht über die Auto nummer
bestimmbar sind� Auch Fahrzeugaufschriften können zu
einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer führen�

Hinweispflicht

Ist eine personelle Identifikation von Personen
nicht auszuschließen, muss ein Hinweis auf die
Überwachungskamera an allen Zugangswegen zum
Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt sein�
Der Passant muss zudem darüber informiert werden,
dass er mit dem Betreten des Aufnahmebereichs seine
Einwilligung zur Aufnahme der Bilder erteilt und dass er im
Falle der Verweigerung seiner Einwilligung die Aufnahme
vermeiden kann, indem er den Bereich nicht betritt�
Hierbei ist auf die Freiwilligkeit der Erklärung zu achten�
Befindet sich die Fotofalle an einer Stelle, die der Betroffene
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