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Mögliche Rechtsverletzungen; Urheberschutz; Schutz Der Privatsphäre; Personelle Bestimmbarkeit - Maginon IPC-40 C Bedienungsanleitung

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Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der IP-Überwachungskamera sollten Sie
folgende Hinweise beachten:

Urheberschutz

Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen
Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne
Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht
werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist,
hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus Gründen der
Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen Aufnahmen
mit identifizierbarem Personenbezug möglich sind, über die
IP-Überwachungskamera informiert werden (siehe auch
Abschnitt „Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder
nicht verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den
Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von
öffentlichen Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht
die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Übergabe der
Kamera zur Reparatur oder an Dritte, die Reset
Funktion (Seite 74) der Kamera nutzen,damit
alle persönlichen Daten aus dem Speicher der
Kamera gelöscht werden.
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Personelle Bestimmbarkeit

Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt
werden kann, dass eine bestimmte Person zu einer
bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort war. Die
Identifikation kann dabei auch über ein personenbezogenes
Kennzeichen, wie z. B. das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen.
Eine personelle Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu
vermeiden.
Überwachungskameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland
besonders strengen Auflagen. Arbeitgeber sollten auf
Überwachungskameras am Arbeitsplatz vollständig
verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht
vollständig ausgeschlossen werden kann.
Überwachungskameras im Straßenverkehr
Bei Überwachungskameras mit Blick auf den Straßenverkehr
empfiehlt es sich, den Standort der Überwachungskameras
und den Bildausschnitt so zu konfigurieren, dass durch
die Aufnahmen die Verkehrsteilnehmer nicht über die
Autonummer bestimmbar sind. Auch Fahrzeugaufschriften
können zu einer Bestimmbarkeit der Verkehrsteilnehmer
führen.

Hinweispflicht

Ist eine personelle Identifikation von Personen
nicht auszuschließen, muss ein Hinweis auf die
Überwachungskamera an allen Zugangswegen zum
Aufnahmebereich gut erkennbar aufgestellt sein. Der
Passant muss zudem darüber informiert werden, dass er
mit dem Betreten des Aufnahmebereichs seine Einwilligung
Mögliche Rechtsverletzungen
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