Mögliche Rechtsverletzungen
Mögliche Rechtsverletzungen
Bei der Benutzung der IP-Überwachungskamera sollten Sie
folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen
Bild. Nach dem Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne
Einwilligung der Betroffenen nur dann veröffentlicht
werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen.
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk
ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Aus
Gründen der Rechtssicherheit sollte in allen Fällen, in denen
Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug möglich
sind, über die IP-Überwachungskamera informiert werden
(siehe auch Abschnitt „Hinweispflicht").
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre Anderer darf durch die gezeigten Bilder
nicht verletzt werden. Richten Sie Ihre Kamera nicht in den
Garten oder auf die Eingangstür Ihrer Nachbarwohnung,
auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung oder von
öffentlichen Standorten einsehbar sind. Dies berechtigt nicht
die Veröffentlichung dieser Einsichten.
Achtung!
Bitte beachten Sie, dass Sie vor Übergabe der
Kamera zur Reparatur oder an Dritte, die Reset
Funktion (Seite 71) der Kamera nutzen,damit
alle persönlichen Daten aus dem Speicher der
Kamera gelöscht werden.
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