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Koppe Finea Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 6

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1.11.1 Einstellen der Türschließeinrichtung
Um die Werkseinstellung und somit das Schließen der Tür
zu verändern, müssen Sie mindestens 4 Gewichtsplatten
auf beide Gewichtspakete verteilt, zusätzlich auflegen.
Bei jeder Einstellung müssen die Pakete auf jeder Seite
immer die gleiche Anzahl von Platten haben.
Hierzu fassen Sie am Seil des Gewichtspaketes an und
ziehen das Gewichtspaket komplett aus der Einhausung.
Anschließend
lösen
Karabinerhakens, das Paket vom Stahlseil.
Legen Sie auf jedes Paket die notwendige gleiche Menge
an Platten (mind. 2 Platten je Seite) auf.
Verbinden Sie das Gewichtspaket wieder mit dem
Karabinerhaken auf jeder Seite und setzen Sie das
Gewichtspaket wieder in die Einhausung.
Testen Sie, ob die Türe offen bleibt. Ggf. sind zusätzliche
Gewichte aufzulegen.
WICHTIG:
Es besteht keine Gewährleistung für Schäden oder Mängel am Gerät oder dessen Teilen, die durch Missachtung der
baurechtlichen Vorschriften, falscher Größenwahl des Ofens, unfachmännische Aufstellung und Anschluss des Gerätes, durch
mangelhaften Schornsteinanschluss und Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, durch fehlerhafte, unsachgemäße
Bedienung oder durch ungenügenden bzw. zu starken Schornsteinzug sowie durch äußere, chemische oder physikalische
Einwirkung bei Transport, Lagerung, Aufstellung und Benutzung des Gerätes (z.B. Abschrecken mit Wasser, überkochende
Speisen und Getränke, Kondensat, Rost und Korrosion, Überhitzung und Überheizung durch zuviel oder falsche
Brennstoffaufgabe) verursacht werden. Weiterhin besteht keine Gewährleistung für Verrußung, wie sie bspw. durch schlechten
Schornsteinzug, feuchtes Holz oder falsche Bedienung entsteht.
ACHTUNG
Für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch die Geräte verursacht werden, wird keine Haftung übernommen. Hierzu
gehören auch Raumverschmutzungen, die durch Zersetzungsprodukte organischer Staubanteile hervorgerufen werden und deren
Pyrolyseprodukte sich als dunkler Belag auf Tapeten, Möbeln, Textilien und Ofenteilen niederschlagen können.
2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem Kaminofen ausschließen.
-
Bedenken Sie, dass einige Bauteile am Ofen (Abgasrohr, Sichtfenstertür, Verkleidungs-und Bedienelemente etc.) im
Heizbetrieb heiß werden und daher eine Verbrennungsgefahr darstellen. Daher bitte nur mit Handschuh bedienen.
-
Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
-
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
-
Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss der Kaminofen
rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
-
Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
-
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den Aschekasten
regelmäßig. Die Asche sollte nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und europäischen Normen sowie
örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei unzureichender Tragfähigkeit
müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1.
Ihr Kaminofen erlaubt eine wandbündige Aufstellung nach hinten zu brennbaren Bauteilen.
2.
Die Mindestentfernung des Gerätes zu brennbaren Bauteilen muß nach beiden Stahl-Seiten des Gerätes mindestens 40
cm betragen.
3.
Vor und seitlich im Strahlungsbereich des Sichtfensters darf sich innerhalb von 80 cm kein brennbares Material
(Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
4.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen Boden, so muss dieser auf eine
nicht brennbare Unterlage (z.B. Glaskeramik- oder Stahlplatte) gestellt werden, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung
aus gemessen, nach vorne um mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen in Kaminöfen nur raucharme
Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde, Holzbriketts nach DIN 51731 HP2, Braunkohlebriketts.
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
-
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz, Rindenabfälle,
Sous réserve de modifications techniques
Sie,
durch
Öffnen
Stahlseil
Karabinerhaken
des
e
Gewichtspaket
6
Abb. 1

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