Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Prüfung Der Wägetechnischen Daten; Aufstellort Der Waage; Inbetriebnahme Der Waage; Prüflasten (Prüfgewichtsstücke) - Sartorius Research Servicehandbuch

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Prüfung der wägetechnischen Daten.
Voraussetzungen, die vor einer Prüfung der wägetechnischen Daten erfüllt
sein müssen.

Aufstellort der Waage

– Raum mit konstanter Umgebungstemperatur (± 0,5 K)
– neigungsstabiler, schwingungsarmer Wägetisch
– keine direkte Wärmeeinstrahlung
– keine Zugluft

Inbetriebnahme der Waage

– Waage nach der Libelle ausrichten
– Waage einschalten und mindestens 6 Std. warmlaufen lassen.
Prüflasten (Prüfgewichtsstücke)
Die Prüfung des Kennwertes der Waage darf nur mit kalibrierten bzw. geeich-
ten Gewichtsstücken erfolgen, für die ein Kalibrierschein bzw. ein Eichschein
vorliegt. Es muß sichergestellt sein, daß die Rückführbarkeit der Gewichtsstücke
auf ein nationales Normal gegeben ist.
In dem Kalibrierschein bzw. Eichschein muß für jedes Gewichtsstück der
Nennwert, die Abweichung vom Nennwert, sowie die Unsicherheit der
Bestimmung angegeben sein. Aus dem Nennwert und der Abweichung vom
Nennwert errechnet sich, als Summe, der exakte Gewichtswert (Konventionel-
ler Wägewert) des jeweiligen Gewichtsstückes.
Durchführung der Prüfung
Die Prüfung muß nach der folgenden Meßvorschrift und in der angegebenen
Reihenfolge durchgeführt werden. Die Meßergebnisse sind in dem hierfür
vorgesehenen Waagen-Prüfprotokoll zu dokumentieren.
(Bitte Kopie anfertigen, siehe Seite 43)
8

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Micro

Inhaltsverzeichnis