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Viessmann VITOCAL 300-A Serviceanleitung Seite 100

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Montageablauf
Netzanschluss
(Fortsetzung)
A Netzanschluss Regelung
Empfohlene Zuleitung: 3 x 1,5
2
mm
B Netzanschluss Heizwasser-
Durchlauferhitzer (Zubehör, siehe
separate Montageanleitung)
Empfohlene Zuleitung: 7 x 2,5
2
mm
(9 kW)
C Netzanschluss Verdichter/Lüfter
Empfohlene Zuleitung: 3 x 4 mm
für Leitungslängen bis 20 m
Bei Leitungslängen > 20 m ist ein
größerer Leitungsquerschnitt
erforderlich
Hinweise zum Netzanschluss Ver-
dichter
Die Netzsicherungen für den Ver-
dichter müssen Z-Charakteristik
aufweisen.
Falls Verdichter, Lüfter und/oder
Heizwasser-Durchlauferhitzer
(Zubehör) im Niedertarif betrieben
werden (EVU-Sperre), muss eine
weitere Leitung (z.B. NYM 3x
2
1,5 mm
) für das EVU-Sperrsignal
vom Zählerschrank zur Regelung
verlegt werden.
100
Hinweise zum Netzanschluss Rege-
lung
Der Netzanschluss zur Regelung
darf max. mit 16 A abgesichert sein.
Wir empfehlen, den Netzanschluss
für Zubehör und externe Kompo-
nenten, die nicht an der Regelung
angeschlossen werden, an der glei-
chen Sicherung, zumindest jedoch
phasengleich mit der Regelung vor-
zunehmen.
Der Anschluss an der gleichen
Sicherung erhöht die Sicherheit bei
Netzabschaltungen. Die Stromauf-
nahme der angeschlossenen Ver-
braucher muss beachtet werden.
Der Netzanschluss der Regelung
2
(3x 1,5 mm
) und die Leitung für das
EVU-Sperrsignal können in einer 5-
adrigen Leitung zusammengefasst
werden. Technische Anschlussbe-
stimmungen des EVU beachten.
2
Hinweise zum EVU
In Rücksprache mit dem EVU kön-
nen verschiedene Tarife zur Ein-
speisung der Laststromkreise
eingesetzt werden.
Die Einspeisung zur Regelung/
Elektronik muss ohne Sperrung
des EVU erfolgen; abschaltbare
Tarife dürfen hier nicht zum Einsatz
kommen.
Die Zuordnung der EVU-Sperrung
(für Verdichter, Lüfter und/oder
Heizwasser-Durchlauferhitzer)
erfolgt über die Art des Anschlusses
und einer Einstellung an der Rege-
lung (siehe Seiten 102, 158). Die
Sperrung der Netzversorgung ist in
Deutschland auf max.
3 mal 2 Stunden innerhalb eines
Tages (24 h) begrenzt.

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