Sicherheit
1.
Bedien- und Fachpersonal
05
1.
Bedienpersonal
05.01
Bedienpersonal sind Personen, die zum Rüsten, Betreiben und Reinigen der Maschine sowie
zur Störungsbeseitigung im Nähbereich zuständig sind.
Das Bedienpersonal ist verpflichtet, folgende Punkte zu beachten und hat:
1.
Fachpersonal
05.02
Fachpersonal sind Personen mit fachlicher Ausbildung in Elektro/Elektronik und Mechanik.
Sie sind zuständig für das Schmieren, Warten, Reparieren und Justieren der Maschine.
Das Fachpersonal ist verpflichtet, folgende Punkte zu beachten:
1 - 3
bei allen Arbeiten die in der Betriebsanleitung angegebenen Sicherheitshinweise zube-
achten.
jede Arbeitsweise, die die Sicherheit an der Maschine beeinträchtigt, zu unterlassen.
eng anliegende Kleidung zu tragen sowie das Tragen von Schmuck, wie Ketten und Ringe
zu unterlassen.
mit dafür zu sorgen, daß nur autorisierte Personen an der Maschine arbeiten.
eingetretene Veränderungen an der Maschine, die die Sicherheit beeinträchtigen, sofort
dem Betreiber zu melden.
bei allen Arbeiten die in der Betriebsanleitung angegebenen Sicherheitshinweise zube-
achten.
Vor Beginn von Wartungsarbeiten muß der Hauptschalter ausgeschaltet und gegen
Wiedereinschalten gesichert werden.
Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen und Einrichtungen sind nicht zulässig.
Ausnahmen regeln die Vorschriften EN 50110.
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten an pneumatischen Einrichtungen die Maschine
vom pneumatischen Versorgungsnetz trennen.
Ausnahmen sind nur bei Funktionsprüfungen zulässig.
Nach Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen die Schutzabdeckungen wieder ange-
bracht und der elektrische Schaltschrank wieder verschlossen werden.