11.
Verbindungsstange (nur bei der PFAFF 1246)
05.10
Regel
In Ruhestellung der Abschneideinrichtung soll die Länge der Verbindungsstange 4 dem
Abstand von Welle 2 zu 3 entsprechen.
Fig. 11 - 25a
In Ruhestellung der Abschneid-Einrichtung Muttern 1 (Rechts- und Linksgewinde) lösen.
Abstand zwischen Welle 2 und 3 messen.
Verbindungsstange 4 der Regel entsprechend verdrehen.
Muttern 1 festziehen.
2
1
X
X
3
1
4
Justierung
11 - 29