* Das Gewicht im fahrbereiten Zustand ist gleich dem Leergewicht + Fahrer (75 kg).
** Der hier deklarierte Maximalwert für die gebremste Anhängelast kann nur bei Teilbeladung des Zugfahrzeugs genutzt werden. Dies ist bedingt durch die jeweilige Höhe des
zulässigen Zuggesamtgewichts. Bei jedem Beladungszustand gilt, dass die Summe aus tatsächlichem Gewicht des Zugfahrzeugs und tatsächlicher Anhängelast das zulässige
Zuggesamtgewicht nicht überschreiten darf. Achtung, das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Fahrverhalten beeinträchtigen.
Die Werte für das zulässige Gesamtzuggewicht mit Anhänger und die angegebenen Anhängelasten gelten für eine Höhe von maximal 1000 Metern. Die angegebene Anhängelast
muss je weitere 1000 Meter um jeweils 10% verringert werden.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von max. 100 km/h zulässig (zusätzlich ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem
Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können, zum Schutz des Motors, zu einem Leistungsabfall des Fahrzeugs führen. Verringern Sie bei Außentemperaturen über 37 °C die Anhängelast.