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Gewährleistung (Garantiebestimmungen) - Victoria CITYRAD Gebrauchsanleitung

Zur bedienung, einstellung, pflege und wartung din en iso 4210 / din en 82079-1
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Gewährleistung (Garantiebestimmungen)
Mit einem Victoria-Fahrrad erwerben Sie ein hochwertiges Qualitätsprodukt. Wir bieten Ihnen deshalb ab Kaufdatum nachfolgende
Garantie:
- Auf Alu-Rahmen und ungefederte Aluminium-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
- Auf Stahl-Rahmen und ungefederte Stahl-Gabeln: 5 Jahre Garantie auf Rahmen- und Gabelbruch
Während der Garantiezeit werden Produktmängel durch Ersatz oder kostenlose Reparatur behoben. Alle Garantieleistungen können
nur durch einen von uns bestimmten Fahrradhändler erbracht werden.
Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer und ist nicht auf einen Folgebesitzer übertragbar.
Ein Kaufnachweis (Rechnung / datiertes Verkaufsdokument, welches das Fahrrad identifiziert) ist erforderlich.
Die Garantie gilt nicht bei Benutzung im Renn- oder Wettkampfeinsatz.
Diese Garantie erstreckt sich auf Komplettfahrräder, die von einer von uns autorisierten Verkaufsstelle endmontiert und justiert
wurden.
Diese Garantie erlischt, wenn das Fahrrad anders als bestimmungsgemäß verwendet, unzureichend gewartet, falsch repariert,
umgebaut oder modifiziert wird.
Text: Copyright der Firma Hermann Hartje KG, Hoya, keine Vervielfältigung ohne unsere Zustimmung
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