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Entsorgung; Gewährleistung; Konformitätserklärung - Seca 515 Gebrauchsanweisung

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Inhaltsverzeichnis

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16.ENTSORGUNG

17.GEWÄHRLEISTUNG
18.KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
79 •
Entsorgen Sie das Gerät nicht über den Hausmüll. Das Gerät muss sachge-
recht als Elektronikschrott entsorgt werden. Beachten Sie Ihre jeweiligen
nationalen Bestimmungen. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unse-
ren Service unter:
Für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind, gilt
eine zweijährige Gewährleistungsfrist ab Lieferung. Alle beweglichen Teile, wie
z. B. Batterien, Kabel, Netzgeräte, Akkus etc., sind hiervon ausgenommen.
Mängel, die unter die Gewährleistung fallen, werden für den Kunden gegen
Vorlage der Kaufquittung kostenlos behoben. Weitere Ansprüche können
nicht berücksichtigt werden. Kosten für Hin- und Rücktransporte gehen zu
Lasten des Kunden, wenn sich das Gerät an einem anderen Ort als dem Sitz
des Kunden befindet. Bei Transportschäden können Gewährleistungsansprü-
che nur geltend gemacht werden, wenn für Transporte die komplette Origi-
nalverpackung verwendet und das Gerät darin gemäß dem
originalverpackten Zustand gesichert und befestigt wurde. Bewahren Sie
daher alle Verpackungsteile auf.
Es besteht keine Gewährleistung, wenn das Gerät durch Personen geöffnet
wird, die hierzu nicht ausdrücklich von seca autorisiert worden sind.
Kunden im Ausland bitten wir, sich im Gewährleistungsfall direkt an den Ver-
käufer des jeweiligen Landes zu wenden.
Hiermit erklärt die seca gmbh & co. kg, dass das Produkt den Bestimmungen
der anwendbaren europäischen Richtlinien und Verordnungen entspricht. Die
vollständige Konformitätserklärung finden Sie unter: www.seca.com.
service@seca.com

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