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Kühl-Gefrier-Kombination entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen Staaten mit Sys-
temen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Sollte die Kühl-Gefrier-Kombination einmal nicht mehr benutzt wer-
den können, so ist jeder Verbraucher gesetzlich verpflichtet, Alt-
geräte getrennt vom Hausmüll, z. B. bei einer Sammelstelle seiner
Gemeinde/seines Stadtteils, abzugeben. Damit wird gewährleistet,
dass Altgeräte fachgerecht verwertet und negative Auswirkungen
auf die Umwelt vermieden werden. Deswegen sind Elektrogeräte mit
obenstehendem Symbol gekennzeichnet.
Entsorgung