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Inbetriebnahme, Wartung, Wiederkehrende Prüfung; Inbetriebnahme Und Wiederkehrende Prüfung; Wartung - effeff 1338-14 Installationsanleitung

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Inbetriebnahme, Wartung, wiederkehrende Prüfung
Einbau und Betrieb von elektrischen Verriegelungen von Türen in Rettungswegen
unterliegen bauaufsichtlichen Regelungen, deren Einhaltung sowohl von Seiten des
Installateurs als auch seitens des Betreibers sicherzustellen ist.
3.1 Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme eines elektrischen Fluchttürverriegelungssystems muss der
ordnungsgemäße Einbau aller Elemente und deren elektrischer Anschluss überprüft werden.
Besondere Sorgfalt ist hierbei auf die Elemente zur Freischaltung der Verriegelung im
Gefahrenfall zu verwenden.
In der Regel ist der ordnungsgemäße Einbau und die Funktionsfähigkeit der elektrischen
Fluchttürverriegelung durch einen Sachkundigen festzustellen.
Darüber hinaus müssen Türen in Rettungswegen mit elektrischen Verriegelungen mindestens
einmal jährlich von einem Sachkundigen geprüft werden. Der Sachkundige hat über die
wiederkehrende Prüfung eine Bescheinigung auszustellen, die der Betreiber der
Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen hat.
Achtung!
Bei den vorstehenden Hinweisen handelt es sich um Standardvorgaben. Da der Einsatz von
Rettungswegverriegelungen auf Ebene der Bundesländer geregelt ist, sind in jedem Fall die
betreffende Landesbauordnung und die Prüfverordnungen für technische Anlagen zu
beachten.

3.2 Wartung

Die Fluchttürsteuerterminals bedürfen keiner Wartung. Treten während des Betriebs oder bei
einer der vorgeschriebenen Prüfungen Störungen auf, die nicht durch fehlerhafte Installation
oder Montage verursacht wurden, so ist das betreffende Gerät unverzüglich außer Betrieb zu
nehmen und zur Überprüfung an den Hersteller zu senden.
Die Wartungsfreiheit der Geräte entbindet nicht von der Pflicht zu regelmäßig wiederkehrender
Prüfung der Fluchttürverriegelung!
D00135
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