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Avaya 1120E Benutzerhandbuch Seite 212

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Drittbedingungen
Verbreitung und/oder die Benutzung des Programms in bestimmten
Staaten entweder durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte
Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechts-Inhaber, der das
Programm unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Staaten
ausgeschlossen werden, so dass die Verbreitung nur innerhalb und
zwischen den Staaten erlaubt ist, die nicht ausgeschlossen sind. In einem
solchen Fall beinhaltet diese Lizenz die Beschränkung, als wäre sie in
diesem Text niedergeschrieben. 9. Die Free Software Foundation kann von
Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip
her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um
neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden. Jede Version
dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem
Programm angegeben wird, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten
Versionsnummer oder „jeder späteren Version" ("any later version")
unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der
genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version,
die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das
Programm keine Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige
Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht
wurde.10. Wenn Sie den Wunsch haben, Teile des Programms in anderen
freien Programmen zu verwenden, deren Bedingungen für die Verbreitung
anders sind, schreiben Sie an den Autor, um ihn um Erlaubnis zu bitten. Für
Software, die unter dem Copyright der Free Software Foundation steht,
schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu diesem
Zweck gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidung wird von den beiden
Zielen geleitet werden, zum einen den freien Status aller von unserer freien
Software abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen das
gemeinschaftliche Nutzen und Wiederverwenden von Software im
Allgemeinen zu fördern. KEINE GEWÄHRLEISTUNG 11. DA DAS
PROGRAMM OHNE JEGLICHE KOSTEN LIZENZIERT WIRD, BESTEHT
KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES
GESETZLICH ZULÄSSIG IST. SOFERN NICHT ANDERWEITIG
SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE COPYRIGHT-INHABER UND/
ODER DRITTE DAS PROGRAMM IM VORLIEGENDEN ZUSTAND ZUR
VERFÜGUNG, OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, HINSICHTLICH UNTER
ANDEREM MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT
UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN.
SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN,
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