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Avaya 1120E Benutzerhandbuch Seite 210

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Drittbedingungen
gemäß §2) als Objektcode oder in ausführbarer Form unter den
Bedingungen von §1 und §2 vervielfältigen und verbreiten – vorausgesetzt,
dass Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen: * a) Liefern
Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der §1 und §2
erfolgen muss. Oder: * b) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem
Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur
Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den
physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext unter den
Bedingungen der §1 und §2 auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium weitergegeben wird. Oder: *c) Liefern Sie das Programm
zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des
Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für
nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm
als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden
Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.) Unter dem Quelltext eines
Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bedeutet
„der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen
Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-
Definitionsdateien sowie der zur Kompilation und Installation verwendeten
Skripte. Als besondere Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quelltext
nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext
oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kern, Compiler usw.) geliefert wird, unter dem das
Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum
ausführbaren Programm. Wenn die Verbreitung eines ausführbaren
Programms oder des Objektcodes dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff
auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt die Gewährung
eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Verbreitung des
Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quelltext
zusammen mit dem Objektkode zu kopieren. 4. Sie dürfen das Programm
nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es
nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige
Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser
Lizenz. Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben, nicht beendet, solange diese
die Lizenz voll anerkennen und befolgen. 5. Sie sind nicht verpflichtet, diese
Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gibt
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