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Lenovo 40Y8740 Benutzerhandbuch Seite 56

Tragbares usb 2.0-festplattenlaufwerk mit 80 gb und rescue and recovery
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Weder Lenovo noch der Service-Provider ist verantwortlich für vertrauliche, pri-
vate oder persönliche Daten auf einer Maschine, die der Kunde, gleich aus wel-
chem Grund, zurückgibt. Solche Informationen müssen vor Rückgabe der
Maschine entfernt werden.
Soweit der Kunde aus Verschulden von Lenovo oder aus sonstigen Gründen von
Lenovo Schadensersatz verlangen kann, ist die Haftung von Lenovo unabhängig
von der Rechtsgrundlage, auf der der Schadensersatzanspruch an Lenovo beruht
(einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger
Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter
Handlungen), und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung begrenzt
auf:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweg-
2. bei anderen direkten Schäden auf die für die Maschine zu entrichtenden
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für die Lieferanten und Reseller von Lenovo
sowie den Service-Provider. Dies ist der maximale Betrag, für den Lenovo, die Lie-
feranten, Reseller und der Service-Provider insgesamt haftbar gemacht werden
können.
AUF KEINEN FALL SIND LENOVO, DIE LIEFERANTEN, RESELLER ODER
SERVICE-PROVIDER IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR, AUCH WENN
AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE:
1) ANSPRÜCHE DRITTER AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER DEM
KUNDEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER HAFTUNGS-
BEGRENZUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBEN); 2) VERLUST ODER BESCHÄDI-
GUNG VON DATEN; 3) SPEZIELLE, MITTELBARE ODER FOLGESCHÄDEN
ODER ANDERE WIRTSCHAFTLICHE FOLGESCHÄDEN; ODER 4) ENTGAN-
GENE GEWINNE, GESCHÄFTSABSCHLÜSSE, UMSÄTZE, SCHÄDIGUNG
DES GUTEN NAMENS ODER VERLUST ERWARTETER EINSPARUNGEN.
EINIGE LÄNDER ODER RECHTSORDNUNGEN ERLAUBEN NICHT DEN
AUSSCHLUSS ODER DIE BEGRENZUNG VON FOLGESCHÄDEN, SO DASS
OBIGE EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE MÖGLICHERWEISE
NICHT ANWENDBAR SIND.
Geltendes Recht
Beide Vertragsparteien sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur
Anwendung kommen, in dem die Maschine erworben wurde, um die Rechte,
Pflichten und Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen,
zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen.
DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN ERMÖGLICHEN DEM KUNDEN DIE GEL-
TENDMACHUNG BESTIMMTER RECHTE, DIE ABHÄNGIG VOM JEWEILI-
GEN LAND ODER DER JEWEILIGEN RECHTSORDNUNG VONEINANDER
ABWEICHEN KÖNNEN.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Lenovo unterliegen der Rechtspre-
chung des Landes, in dem die Maschine erworben wurde.
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lichen Sachen, für die Lenovo rechtlich haftbar ist; und
Gebühren, die Grundlage des Rechtsanspruchs ist.

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