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Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen - Lenovo 40Y8740 Benutzerhandbuch

Tragbares usb 2.0-festplattenlaufwerk mit 80 gb und rescue and recovery
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Teil 2 - Länderspezifische Bestimmungen
MITTEL- UND SÜDAMERIKA
ARGENTINIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das Handelsgericht in Buenos Aires verhandelt.
BOLIVIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte in La Paz verhandelt.
BRASILIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
das zuständige Gericht in Rio de Janeiro verhandelt.
CHILE
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Zivilgerichte in Santiago verhandelt.
KOLUMBIEN
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft der Republik Kolumbien verhandelt.
ECUADOR
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft in Quito verhandelt.
MEXIKO
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Bundesgerichte in Mexiko-Stadt, dem Sitz der Bundesregierung, verhandelt.
PARAGUAY
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Gerichte in Asuncion verhandelt.
PERU
Rechtsprechung: Der Text nach dem ersten Satz wird wie folgt ergänzt:
Jeder aus dieser Vereinbarung entstehende Rechtsstreit wird ausschließlich durch
die Richterschaft und Tribunale im Gerichtsbezirk von Lima, Cercado, verhandelt.
Haftungsbegrenzung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
In Übereinstimmung mit Artikel 1328 des peruanischen Zivilrechts entfallen bei
Vorsatz ("dolo") oder grober Fahrlässigkeit ("culpa inexcusable") von Lenovo die in
diesem Abschnitt genannten Einschränkungen und Ausschlüsse.
47
Anhang D. Lenovo Gewährleistung

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