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Lenovo 40Y8740 Benutzerhandbuch Seite 63

Tragbares usb 2.0-festplattenlaufwerk mit 80 gb und rescue and recovery
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Nigeria, Oman, Pakistan, Katar, Ruanda, Sao Tome, Saudi-Arabien, Sierra Leone,
Somalia, Tansania, Uganda, den Vereinigten Arabischen Emiraten, der West
Bank/Gazastreifen, Jemen, Sambia und Simbabwe unterliegen sämtliche Rechts-
streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren
Ausführung ergeben, einschließlich der abgekürzten Verfahren, ausschließlich der
Rechtsprechung der englischen Gerichte; 3) in Belgien und Luxemburg unterliegen
sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusam-
menhang mit
deren Auslegung oder Ausführung ergeben, den Gesetzen und den Gerichten der
Hauptstadt des Landes, in dem sich der Firmensitz und/oder die Handelsnieder-
lassung des Kunden befindet; 4) in Frankreich, Algerien, Benin, Burkina Faso,
Kamerun, Kap Verde, der Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, auf den
Komoren, im Kongo, Dschibuti, der Demokratischen Republik Kongo,
Äquatorialguinea, Französisch-Guayana, Französisch-Polynesien, Gabun, Gam-
bia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste, Libanon, Madagaskar, Mali, Maure-
tanien, Mauritius, Mayotte, Marokko, Neukaledonien, Niger, Réunion, Senegal,
Seychellen, Togo, Tunesien, auf Vanuatu und Wallis und Futuna unterliegen
sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusam-
menhang mit deren Verletzung oder Ausführung ergeben, einschließlich der abge-
kürzten Verfahren, ausschließlich der Rechtsprechung des Handelsgerichts (Com-
mercial Court) in Paris; 5) in Russland unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten,
die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Auslegung,
Verletzung, Beendigung und Unwirksamkeit ergeben, dem Schiedsspruchgericht
(Arbitration Court) in Moskau; 6) in Südafrika, Namibia, Lesotho und Swasiland
stimmen beide Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus
dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit des hohen Gerichts (High Court)
in Johannesburg fallen; 7) in der Türkei unterliegen sämtliche Rechtsstreitigkeiten,
die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen,
den Zentralgerichten (Sultanahmet) und den Execution Directorates in Istanbul,
Türkei; 8) in den folgenden genannten Ländern werden sämtliche Rechtsansprüche
aus dieser Gewährleistung vor dem zuständigen Gericht in a) Athen für Griechen-
land, b) Tel Aviv-Jaffa für Israel, c) Mailand für Italien, d) Lissabon für Portugal
und e) Madrid für Spanien verhandelt; und 9) in Großbritannien stimmen beide
Parteien überein, dass sämtliche Rechtsstreitig-
keiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, in die Zuständigkeit der engli-
schen Gerichte fallen.
Schiedsspruchverfahren: Der folgende Text wird unter dieser Überschrift hinzugefügt:
In Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland, Bosnien-Herzegowina,
Bulgarien, Kroatien, Georgien, Ungarn, Kasachstan, Kirgisien, der früheren
jugoslawischen Republik Mazedonien, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland,
der Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Turkmenistan, in der Ukraine, Usbekis-
tan und der Bundesrepublik Jugoslawien unterliegen sämtliche Rechtsstreitig-
keiten, die sich aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verlet-
zung, Beendigung oder Unwirksamkeit ergeben, der Schieds- und Schlichtungs-
ordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in
Wien (Wiener Regeln) durch die drei Schiedsrichter, die in Übereinstimmung mit
diesen Richtlinien ernannt wurden. Das Schiedsspruchverfahren findet in Wien,
Österreich, statt, und die offizielle Sprache der Verfahren ist Englisch. Die Entschei-
dung der Schiedsrichter ist endgültig und bindend für beide Parteien. Gemäß Para-
graph 598 (2) des österreichischen Zivilprozesscodes verzichten die Parteien daher
ausdrücklich auf die Anwendung von Paragraph 595 (1) Ziffer 7 des Codes.
Lenovo kann jedoch veranlassen, dass die Verfahren vor einem zuständigen
Gericht im Land der Installation verhandelt werden.
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Anhang D. Lenovo Gewährleistung

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