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Ausführungshinweise; Installation Und Genehmigung Der Heizungsanlage; Hinweise Zum Aufstellungsraum (Heizraum) - Froling T4 24-150 Bedienungsanleitung

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Sicherheit
Ausführungshinweise
2.7 Ausführungshinweise

2.7.1 Installation und Genehmigung der Heizungsanlage

Normenhinweis

2.7.2 Hinweise zum Aufstellungsraum (Heizraum)

Beschaffenheit des Heizraums
Bedienungsanleitung T4 24-150 | B0830317_de
Es ist generell untersagt, Umbauarbeiten am Kessel durchzuführen und
sicherheitstechnische Ausrüstungen der Anlage zu ändern oder unwirksam zu
machen.
Neben der Bedienungsanleitung und der im Verwenderland geltenden verbindlichen
Vorschriften hinsichtlich Aufstellung und Betrieb der Kesselanlage sind auch die
feuer-, baupolizeilichen und elektrotechnischen Auflagen zu beachten!
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu betreiben. Der Installation
liegen folgende Normen zugrunde:
EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden
HINWEIS! Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
▪ Der Untergrund muss eben, sauber und trocken sowie ausreichend tragfähig sein.
▪ Im Heizraum darf keine explosionsfähige Atmosphäre herrschen, da der Kessel
für den Einsatz in ex-fähiger Umgebung nicht geeignet ist.
▪ Der Heizraum muss frostsicher sein.
▪ Der Kessel weist keine Beleuchtung auf, daher ist bauseitig für eine ausreichende
Beleuchtung im Heizraum entsprechend der nationalen
Arbeitsplatzgestaltungsvorschriften zu sorgen.
▪ Bei Einsatz des Kessels über 2000 Meter Seehöhe ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
▪ Brandgefahr durch entzündliche Materialien!
Der Untergrund des Kessels darf nicht brennbar sein. In der Nähe des Kessels
dürfen keine entzündlichen Materialien gelagert werden. Auf dem Kessel dürfen
keine brennbaren Gegenstände zum Trocknen (z.B. Kleidung, ...) abgelegt
werden.
▪ Schaden durch verunreinigte Verbrennungsluft!
Im Aufstellungsraum des Kessels keine chlorhaltigen Reinigungs- oder
Betriebsmittel (z.B. Chlorgasanlagen für Schwimmbäder) und
Halogenwasserstoffe benützen.
▪ Die Luftansaugöffnung des Kessels von Staubbefall freihalten.
▪ Die Anlage ist vor Verbiss bzw. Einnisten von Tieren (z.B. Nagern, ...) zu
schützen.
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