Z
Vor dem Einbau der Batterieverriegelung ist die Störung an der Batterieentriegelung
zu beseitigen.
Der Sicherheitsschalter der Batterieentriegelung ermöglicht die Fahrfunktion nur in
Schleichfahrt solange der Batteriewagen entriegelt und die Kontrollleuchte (4) nicht
erloschen ist. Vor erneuter Inbetriebnahme des Fahrzeugs muss der Batteriewagen
in seine Ausgangsposition geschoben werden, um Batteriewagen und Masthalter zu
entkoppeln. Kontrollanzeige (4) muss ausgeblendet sein.
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Batterie laden
– Batterie freilegen (siehe Abschnitt 3).
F
Beim Ladevorgang müssen die Oberflächen der Batteriezellen freiliegen, um eine
ausreichende Lüftung zu gewährleisten. Auf die Batterie dürfen keine metallischen
Gegenstände gelegt werden. Vor dem Ladevorgang sämtliche Kabel- und Steckver-
bindungen auf sichtbare Schäden prüfen.
– Ggf. vorhandene Isoliermatte von der Batterie nehmen.
– Ladekabel der Batterieladestation mit dem Batteriestecker (2) verbinden.
– Batterie entsprechend den Vorschriften des Batterie- und des Ladestationsherstel-
lers laden.
F
Den Sicherheitsbestimmungen der Hersteller von Batterie und Ladestation ist unbe-
dingt Folge zu leisten.
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