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ICARO paragliders Maverick2 Betriebsanleitung Seite 23

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Luftdurchlässigkeitsprüfung
Die Luftdurchlässigkeit wird an insgesamt vier Stellen am Ober- und Untersegel
mit einem Porositätsmessgerät geprüft, die Messergebnisse in das Checkprotokoll
eingetragen und mit den werksinternen Vorgaben verglichen und bewertet.
Grenzwerte: Ergibt eine Messung einen Wert unter 20 Sekunden, verliert der
Gleitschirm das Gütesiegel/ die Lufttüchtigkeitszulassung.
Sichtkontrolle der Kappe
Ober- und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen, Zellzwischenwände,
Nähte, Flairs und Leinenloops werden auf Risse, Scheuerstellen, Dehnungen,
Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige Auffälligkeiten
untersucht.
Sichtkontrolle der Tragegurte, Leinen und Verbindungsteile
Es erfolgt die Sichtkontrolle der Tragegurte, des Beschleunigersystems, der
Leinenschlösser und aller Leinen. Jede Leine muss auf Nähte, Verbindungen zu
den Galerieleinen oder in die Kappe sowie auf Beschädigung des Mantels,
Knickstellen oder sonstige Beschädigungen genau gecheckt werden.
Leinenfestigkeitstest
Aus jeder Leinenebene (A, B, C) wird jeweils aus der Schirmmitte eine Stamm-/
Mittel- und Galerieleine ausgebaut und mit dem Zugfestigkeitsprüfgerät auf 125%
der vom Hersteller vorgegebenen Bruchlast belastet.
Die ausgebauten Leinen sind im Checkprotokoll zu benennen (z.B. A1, B1, C1,
links). Dies ist wichtig, damit bei einer späteren Nachprüfung nicht die bei der
vorhergegangenen Prüfung ersetzten Leinen geprüft werden.
Alle geprüften Leinen werden durch neue ersetzt.
Vermessung der Leinenlängen
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die Vermessung
erfolgt vom Einhängepunkt des Tragegurtes bis zur Kappe einschließlich
Fangleinenloop. Die ermittelten Gesamtleinenlängen werden im Checkprotokoll
dokumentiert und den Sollleinenlängen des entsprechenden Typenkennblattes
gegenübergestellt.
Die Vermessung der gegenüberliegenden Flügelseite kann, gleiche Bedingungen
vorausgesetzt, durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden.
Die Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden Grenzwerte ist
im Checkprotokoll zu dokumentieren.
Grenzwerte: Die Leinenlängen dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem Typen-
kennblatt abweichen, wobei keine nennenswerte Trimmverschiebung
vorliegen darf.
Der Grenzwert der Bremsleinen beträgt +/- 25 mm Abweichung.
Der Gleitschirm verliert sein Gütesiegel/ seine Lufttüchtigkeitszulassung, wenn
• mehr als 50 % der Leinen den Grenzwert erreichen oder
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