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Gewährleistung/ Werksgarantie - ELAC AM 200 Bedienungsanleitung

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Gewährleistung / Werksgarantie
ELAC-Herstellergarantie in der EU und Schweiz.
I. Die folgenden Garantiebestimmungen gelten für innerhalb der Europäi-
schen Union und der Schweiz von einem autorisierten Fachhändler erwor-
bene Produkte von ELAC, die unter X. dieser Bestimmungen aufgeführt wer-
den.
II. Die folgenden Bestimmungen erweitern die Rechte des Erwerbers und be-
einflussen in keiner Weise die nach der jeweiligen Rechtsordnung zusätzlich
bestehenden Rechte wie beispielsweise die Gewährleistungsrechte.
III. Aus den Garantiebestimmungen entstehen Ansprüche nur für diejenigen
Käufer, die das betreffende Produkt von einem autorisierten Fachhändler er-
worben haben. ELAC betreibt ein selektives Vertriebssystem. Wird das Pro-
dukt von einem nicht autorisierten Händler erworben, entstehen keine Ga-
rantieansprüche.
Etwaige Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer bleiben davon un-
berührt.
IV. Voraussetzung für die Geltendmachung von Garantieansprüchen ist,
dass sich der Käufer unter www.elac.de innerhalb von drei Monaten ab Kauf-
datum des jeweiligen ELAC-Produktes registrieren lässt. Zur Registrierung
sind die folgenden Daten anzugeben:
- Kaufdatum, Name des autorisierten Fachhändlers, Kaufpreis
- Produktbezeichnung mit Seriennummer
- Adresse des Käufers
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Käufers
Zur Registrierung ist die Einsendung einer Kopie des Kaufbeleges innerhalb
der oben genannten Drei-Monats-Frist erforderlich. Dies kann auf elektroni-
schem und postalischem Weg erfolgen. Die E-Mail-Adresse von ELAC lautet:
info@elac.de. Weitere Kontaktmöglichkeiten unter www.elac.de. Zur Ad-
resse siehe unten.
Die Registrierung kann auch insgesamt per Post erfolgen. Dazu muss der
Erwerber die oben genannten Daten sowie eine Kopie des Kaufbeleges an
die folgende Adresse versenden:
ELAC Electroacustic GmbH
Fraunhoferstrasse 16
24118 Kiel
Deutschland
Stichwort: Garantie
V. Wird das Produkt von einem Erstkäufer weiterveräußert, können die wei-
teren Käufer den Restgarantieanspruch nur dann geltend machen, wenn
diese sich ebenfalls binnen drei Monaten entsprechend Ziffer IV. registriert
haben.
VI. Die Garantie erstreckt sich nur auf Material-, Konstruktions- oder Verar-
beitungsmängel.
VII. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden, die auf grobe Behandlung
oder unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind oder auf natürliche o-
der übliche Abnutzungen. Die Garantie erstreckt sich nicht auf optisch unein-
heitliche Furnierstruktur oder Verfärbungen des Furniers, da es sich hierbei
um natürliches Material handelt. Die Garantie erstreckt sich auch nicht auf
sonstige Ereignisse, die nicht im zumutbaren Bereich von ELAC liegen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die in Verbindung mit anderen
Produkten auftreten, die nicht von ELAC hergestellt wurden oder in sonstiger
Weise durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. Auf die sach-
gerechte Bedienung gemäß der den Produkten beiliegenden Bedienungsan-
leitung wird ausdrücklich hingewiesen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch unsachgemäßes Auf-
stellen oder unsachgemäße Lagerung entstehen. Unsachgemäß ist bei-
spielsweise das Aufstellen oder die Lagerung in feuchter Umgebung oder in
einer Umgebung, in welcher das Produkt extremen Temperaturen und/oder
Temperaturschwankungen, Oxidation oder Korrosion ausgesetzt ist. Mängel,
die durch Verschütten von Flüssigkeiten oder Nahrungsmitteln oder sonstige
chemische Substanzen an die Produkte gelangen und auf sie einwirken, sind
von der Garantie ebenfalls nicht umfasst.
VIII. Die Garantie erlischt, wenn das Produkt nicht durch ELAC oder einen
autorisierten Fachhändler geöffnet, verändert oder repariert wird. Die Garan-
tie erlischt, wenn die Seriennummer entfernt oder unleserlich gemacht wird.
IX. Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsmängel werden innerhalb der
Garantiefrist von ELAC oder von einem autorisierten Fachhändler des Lan-
des, in welchem das Produkt erworben wurde, kostenlos behoben. Dies ge-
schieht innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist. Nach Ermessen
von ELAC oder des autorisierten Fachhändlers kann die Garantieleistung
auch in einem Austausch des betroffenen Produktes erfolgen. Soweit bau-
gleiche Produkte nicht mehr verfügbar sind, kann ein Austausch in Form ei-
nes anderen Produktes erfolgen, welches der gleichen Preis- und Qualitäts-
Klasse entspricht.
Das Eigentum der ausgetauschten Ersatzteile oder der ausgetauschten Pro-
dukte geht auf ELAC über.
X. Eine Bemängelung muss innerhalb der Garantiezeit gegenüber ELAC o-
der einem autorisierten Fachhändler innerhalb angemessener Frist nach Ent-
deckung des Mangels bekanntgegeben werden. Im Garantiefall muss ELAC
oder dem autorisierten Fachhändler das bemängelte Produkt und eine Kopie
des Original-Kaufbeleges übergeben werden. Aus diesen Belegen müssen
sich folgende Informationen ergeben:
a) Name und Adresse des Fachhändlers
b) Datum und Ort des Kaufes
c) Artikelbezeichnung, Produkttyp und Seriennummer
Zur Bearbeitung des Garantiefalles und Rücksendung etwaig reparierter o-
der ausgetauschter Produkte ist ebenfalls die Angabe des Namens und der
Adresse des Käufers erforderlich.
Die Adresse von ELAC lautet:
ELAC Electroacustic GmbH
Fraunhoferstrasse 16
24118 Kiel
Deutschland
Informationen über die autorisierten Fachhändler erfahren Sie auch über die
Homepage elac.de.
Für den Fall einer Bearbeitung eines nicht unter diese Bedingungen fallen-
den Produktes, kann ELAC dem Anspruchsteller eine angemessene Bear-
beitungsgebühr in Rechnung stellen.
XI. Die Garantiefrist beginnt mit Auslieferung des Produktes an den erstma-
ligen Endkunden.
Die Garantiefrist beträgt für ELAC- Aktivlautsprecher 2 Jahre.
XII. Diese Herstellergarantie ist die einzige Garantie, welche ELAC für ihre
Produkte gewährt. Sie geht allen sonstigen, mündlichen oder schriftlichen
Garantiebedingungen vor. Eine Garantieleistung bewirkt keine Verlängerung
der Garantiefrist und setzt auch keine neue Garantiefrist in Gang.
Die Haftung ist auf den Wert des Produktes beschränkt. ELAC haftet nicht
für weitere eintretende Schäden oder Verluste direkter oder indirekter Art.
Dies gilt nicht für Schäden, welche aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrläs-
sigkeit durch ELAC herbeigeführt wurden.
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