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Daten Zur Karten-Datenbank - Pioneer AVIC-X3-II Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Einleitung
d Sie dürfen die Daten in keiner ausgedruck-
ten oder veröffentlichten Form verwenden,
die ein kostenlos oder gegen Entgelt vertrie-
benes Produkt zur Folge hat, sofern dafür
nicht die vorherige Genehmigung seitens
des Ordnance Survey vorliegt.
e Sie haben Ordnance Survey gegenüber jeg-
lichen Haftungsansprüchen, Verlusten, Ver-
letzungen (einschließlich Verletzungen mit
Todesfolge), Ersatzansprüchen, Handlun-
gen, Ausgaben und Kosten oder sonstigen
Forderungen jeglicher Art schadlos zu hal-
ten bzw. den entsprechenden Schadener-
satz zu leisten, die im Rahmen der
zulässigen oder unzulässigen Nutzung, des
Besitzes oder der Änderung der Daten
durch Sie entstehen.
f
Der bzw. die Endnutzer verpflichten sich,
Ordnance Survey auf Anfrage mitzuteilen,
für welche Produkte und/oder Dienstleis-
tungen die Lizenzprodukte verwendet wer-
den.
g Sie haften gegenüber dem Ordnance Sur-
vey für alle Verletzungen der oben genann-
ten Vertragsbestimmungen.
8
Zusätzliche Bestimmungen, nur gültig
für die Daten für Dänemark.
Sie dürfen die Daten nicht verwenden, um
Karten in Telefonbüchern oder ähnlichen Ver-
zeichnissen zu erstellen, einschließlich Pro-
dukte in digitaler Form.
9
Zusätzliche Bestimmungen, nur gültig
für die Daten für Norwegen.
Sie dürfen die Daten nicht verwenden, um
Kartenausdrucke zu allgemeinen Verwen-
dungszwecken oder digitale Karten zu erste-
llen, die den offiziellen Karten des staatlichen
norwegischen Karthographieinstituts ähneln.
(Als Produkte, die den offiziellen Karten des
staatlichen norwegischen Karthographieinsti-
tuts ähneln, gelten Karten, regionalen oder na-
tionalen Umfangs, deren Inhalte, Maßstäbe
und Formate denen der offiziellen Produkte
des norwegischen Karthographieinstituts ver-
gleichbar sind.)
10 Zusätzliche Bestimmungen, nur gültig
für die Daten für Polen.
Sie dürfen die Daten nicht verwenden, um
Kartenausdrucke herzustellen.
11 Sonstige Bestimmungen.
Dieser Vertrag enthält die exklusiven und voll-
ständigen Vereinbarungen zwischen dem Li-
zenzgeber und Ihnen hinsichtlich des
Vertragsgegenstands. Nichts in diesem Ver-
trag darf als Grundlage für ein Joint-Venture,
eine Partnerschaft oder eine Auftraggeber-
Auftragnehmer-Beziehung zwischen dem Li-
zenzgeber und Ihnen verstanden oder ausge-
legt werden. Die Bestimmungen 2 - 4 und 6 -
11 behalten auch nach Ablauf oder Kündi-
gung dieses Vertrags weiterhin ihre Gültigkeit.
Der vorliegende Vertrag kann ausschließlich
von PIONEER ergänzt, erweitert oder geändert
werden. Ohne vorherige schriftliche Genehmi-
gung von PIONEER darf dieser Vertrag weder
ganz noch teilweise übertragen oder abgetre-
ten werden. Sie wissen und erkennen an, dass
die Daten unter Umständen Ausfuhrbeschrän-
kungen unterliegen können, und verpflichten
sich, die geltenden Exportgesetze einzuhalten.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen die-
ses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, un-
gesetzlich oder rechtsunwirksam sein oder
werden, wird dadurch die Gültigkeit der übri-
gen Bestimmungen und des Vertrags als gan-
zem nicht berührt. Die unwirksamen
Bestimmung entfällt. Alle Mitteilungen im
Rahmen des vorliegenden Vertrags sind per
Kurierdienst an PIONEER, Attention Legal De-
partment, zu senden.

Daten zur Karten-Datenbank

! Diese Datenbank wurde im Mai 2007 ent-
wickelt und aufgezeichnet. Nach diesem
Zeitpunkt erfolgte Änderungen an Straßen/
Autobahnen können eventuell nicht in die-
ser Datenbank enthalten sein.
Kapitel
01
15
De

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