Masse/Schwerpunkt
6.1 EINFÜHRUNG
Um die in diesem Flughandbuch angegebenen Flugleistungen und Flugeigenschaften
und einen sicheren Flugbetrieb zu erzielen, muß das Flugzeug innerhalb des zulässigen
Beladungs- und Schwerpunktbereichs betrieben werden.
Für die Einhaltung der zulässigen Beladungs- und Schwerpunktgrenzwerte ist der Pilot
verantwortlich. Dabei ist auch die Schwerpunktwanderung durch den Kraftstoffverbrauch
zu berücksichtigen. Die zulässigen Schwerpunktlagen im Flug sind in Kapitel 2 festgelegt.
In diesem Kapitel ist das Verfahren zur Bestimmung der aktuellen Flugmassen-
schwerpunktlage angeführt. Darüber hinaus ist eine umfassende Liste mit der für dieses
Flugzeug zugelassenen Ausrüstung (Ausrüstungsliste), sowie der bei der Wägung des
Flugzeugs eingebauten Ausrüstung (Ausrüstungsverzeichnis) enthalten.
Vor Auslieferung eines Flugzeuges werden die Leermasse und die Leermassen-
schwerpunktlage ermittelt und in 6.3 - MASSEN- UND SCHWERPUNKTBERICHT
eingetragen.
Bei Ausrüstungsänderungen sind die neue Leermasse und die
Leermassenschwerpunktlage durch Rechnung oder Wägung
zu ermitteln.
Nach Reparaturen oder Neulackierung sind die Leermasse und
die Leermassenschwerpunktlage durch Wägung neu zu
ermitteln.
Leermasse, Leermassenschwerpunktlage und Leermassen-
moment sind von einer befugten Person im Massen- und
Schwerpunktbericht zu bescheinigen.
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ANMERKUNG
Rev. 8
01-Dez-2010
DA 40 FHB
Dok. Nr. 6.01.01