7
Außerbetriebnahme
7.1
Schneckenaustragung vorübergehend außer
Betrieb nehmen
>
Schalten Sie den Pellet-Heizkessel aus.
>
Lassen Sie den Pellet-Heizkessel etwa 1 Stunde
abkühlen, bevor sie die Stromzufuhr zum Pellet-Heiz-
kessel abschalten.
>
Sichern Sie die Stromzufuhr gegen Wieder-
einschalten.
7.2
Schneckenaustragung endgültig außer Betrieb
nehmen
a
Warnung!
Verletzungsgefahr durch rotierende Teile!
Durch die rotierende Förderschnecke können
Körperteile eingezogen und gequetscht wer-
den.
>
Schalten Sie den Pellet-Heizkessel aus.
>
Lassen Sie den Pellet-Heizkessel etwa
1 Stunde abkühlen.
>
Schalten Sie die Stromzufuhr zum Pellet-
Heizkessel ab.
>
Sichern Sie die Stromzufuhr gegen Wieder-
einschalten.
a
Warnung!
Verletzungsgefahr durch scharfkantige
Teile!
Durch den Kontakt mit den Kanten der
Austrags schnecke und mit dem freiliegenden
Stahldraht des Förderschlauchs kann es zu
Verletzungen kommen.
>
Tragen Sie Schutzhandschuhe.
>
Demontieren Sie die Schneckenaustragung und
sorgen Sie dafür, dass die Komponenten der
Schnecken austragung einer ordnungsgemäßen Ent-
sorgung zugeführt werden.
Montageanleitung Schneckenaustragung für renerVIT 0020072961_00
Außerbetriebnahme 7
Recycling und Entsorgung 8
8
Recycling und Entsorgung
Die Komponenten der Schneckenaustragung bestehen
zum überwiegenden Teil aus recyclefähigen Rohstoffen.
8.1
Komponenten entsorgen
Die Schneckenaustragung gehört nicht in den Hausmüll.
>
Sortieren Sie die Komponenten der Schnecken-
austragung nach Abfallkategorie.
Komponenten
Schneckendorn,
Druckentlastung, Stütze, Lager
Endstück, Schelle, Wand-
durchführung, Austrags-
schnecke
Förderschlauch
Abwurfeinheit mit AS-Motor
Tab. 8.1 Komponenten, zugeordnet zur Abfallkategorie
>
Sorgen Sie dafür, dass die Komponenten einer ord-
nungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
8.2
Verpackung entsorgen
Die Entsorgung der Transportverpackung übernimmt
der Fachhandwerksbetrieb, der die Schnecken-
austragung montiert hat.
Abfallkategorien
Stahl, bzw. Stahlblech
Kunststoff, bzw. Stahldraht
Entsorgung nach dem Elektro-
und Elektronikgerätegesetz -
ElektroG
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