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Garantie Und Verantwortung Für Mängel - Viadrus K4 Bedienungsanleitung

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Garantie und Verantwortung für Mängel
VIADRUS a.s. gewährt eine verlängerte Garantie für die Therme VIADRUS K4 für die Zeit von
6 Jahren ab Datum der Inbetriebnahme des Erzeugnisses, maximal jedoch 76 Monate ab Datum der
Expedition aus VIADRUS a.s.
Im Rahmen dieser Garantie verpflichtet sich der Hersteller zur kostenlosen Beseitigung der Mängel
durch die Reparatur der Therme.
Zur Gültigkeit der Garantie fordert der Hersteller:
-
die Inbetriebnahme des Gaskondensationstherme VIADRUS durch autorisiertes Fachpersonal
des Herstellers. Der Erbauer der Anlage ist verpflichtet, dem Hersteller die Fertigmeldung nach
der Inbetriebnahme der Therme in schriftlicher Form spätestens bis 20 Tage ab ihrer
Realisierung an die Adresse VIADRUS a.s., Bohumín, Bezručova 300 zu übersenden;
-
im Sinne des Gesetzes Nr. 458/2000 Slg. und ČSN 38 6405 Änderung 1 5/99, ČSN EN 1775 muss
regelmäßig 1 x jährlich die Kontrolle der Gastherme durchgeführt werden. Die Kontrolle darf nur
der Vertragsservice durchführen, die vom Hersteller VIADRUS a.s. berechtigt wurden. Der
Vertragsservice ist verpflichtet, sämtliche Aufzeichnungen über die durchgeführten Garantie-
und Nachgarantiereparaturen und die Durchführung der regelmäßigen jährlichen Kontrollen der
Therme an der Anlage zum Garantieschein dieser Betriebsanleitung zu vermerken und zu
belegen.
Jede Bekanntgabe von Mängeln muss unverzüglich nach ihrer Feststellung immer durch
telefonische Verabredung und in schriftlicher Form getätigt werden.
Bei der Nichteinhaltung der angeführten Anweisungen werden die Garantien, die vom Hersteller
gewährt werden, nicht anerkannt.
Die Garantie bezieht sich nicht auf:
Mängel, die durch fehlerhafte Montage und unrichtige Bedienung des Erzeugnisses verursacht
wurden und auf Mängel, die durch unsachgemäße Wartung verursacht wurden, siehe Kap. 6;
Mängel und Beschädigungen,die durch Nichteinhaltung der Wasserqualität im Heizsystem, siehe
Kapitel Nr. 10.1 und 10.4;entstehen
Mängel, die durch Nichteinhaltung der Anweisungen entstanden sind, die in dieser Anleitung
angeführt wurden;
die Beschädigung des Erzeugnisses bei der Beförderung oder andere mechanische
Beschädigung;
Mängel, die durch ungeeignete Lagerung (z.B. durch Wasser) verursacht wurden;
Defekte, die durch eine Naturkatastrophen oder durch Einfluss der höheren Macht verursacht
wurden;
Verbrauchsmaterial, d. h. Elektroden, Dichtungen Wasser/Gas und Sicherungen.
Der Hersteller behält sich das Recht auf Änderungen vor, die im Rahmen der Innovation des
Erzeugnisses durchgeführt werden, die nicht in dieser Anleitung beinhaltet sein müssen.
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