7.6. Verlängerung der Garantiezeit
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen, sei
es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines Gerätes, verlängert sich
für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
7.7. Ersatzteile
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller
hergestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile verwendet werden
7.8. Haftung
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem
mangelhaft gelieferten Gerät der Firma Rokossa Energietechnik GmbH
haben,
werden
ausgeschlossen
und
sind
nicht
Bestandteil
dieses
Garantieversprechens.
Davon
ausgenommen
sind
gesetzliche
Gewährleistungsansprüche, wenn diese im Einzelfall bestehen sollten
7.9. Schlußbemerkung
Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus steht Ihnen
der Fachhändler/Vertragspartner gern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Es wird ausdrücklich empfohlen, Kaminanlagen und Kaminöfen regelmäßig
durch einen Fachhändler überprüfen zu lassen.
Technische Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten.
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