Die folgenden Sicherheitshinweise und Warnungen dienen zur Abwendung von Gefah-
ren sowie zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden.
Bitte bewahren Sie die Anleitung auf!
VORSICHT
• Die Arbeiten an den elektrischen Einrichtungen sind nur
von einer qualifizierten Elektrofachkraft auszuführen.
• Bei der Montage, Installation, Inbetriebnahme, Prüfung
und Wartung der Steuerung müssen die für den spezifi-
schen Einsatzfall gültigen Sicherheits- und Unfallverhü-
tungsvorschriften beachtet werden. Besonders folgen-
de Vorschriften (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- EN 12453 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore,
Anforderungen)
- EN 12445 (Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore,
Prüfverfahren)
- EN 12978 (Schutzeinrichtungen für kraftbetätigter To-
re, Anforderungen und Prüfverfahren)
- EN 60335 (Sicherheit elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch und ähnliche Zwecke)
- Brandverhütungsvorschriften
- Unfallverhütungsvorschriften ASR A1.7 (Kraftbetätige
Fenster, Türen und Tore)
• Der Errichter der Anlage hat für die ordnungsgemäße
Erstellung, der Unterweisung des Betreibers, sowie für
die Erteilung des CE-Zeichens Sorge zu tragen.
• Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die An-
lage nur in einwandfreiem Zustand betrieben und die Si-
cherheitseinrichtungen regelmäßig von einem Sachkun-
digen auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
• Eine beschädigte Netzanschlussleitung ist umgehend
durch eine Elektrofachkraft zu ersetzen.
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Sicherheitshinweise