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Vorschriften; Normen, Vorschriften Und Richtlinien; Hinweise Zur Installation Und Betrieb; Genehmigungs- Und Informationspflicht - Buderus Logano plus GB402 Montage- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften

3.1
Normen, Vorschriften und Richtli-
nien
Für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen
und Richtlinien beachten!
Die Angaben auf dem Typschild des Heizkes-
sels beachten.
3.2
Hinweise zur Installation und
Betrieb
Bei Installation und Betrieb der Heizungsanlage beach-
ten:
• die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstell-
bedingungen,
• die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und
Ablufteinrichtungen sowie des Schornsteinan-
schlusses,
• die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an
die Stromversorgung,
• die technischen Regeln des Gasversorgungsunterneh-
mens über den Anschluss des Gasbrenners an das ört-
liche Gasnetz.
• Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstech-
nische Ausrüstung der Wasser-Heizungsanlage.
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
Die Kessel wurden nach den Anforderungen der Luftrein-
halteverordnung (LRV, Anhang 4) sowie der Wegleitung
für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft und vom
SVGW zugelassen. Bei der Installation sind die Richtli-
nien für den Bau und den Betrieb von Gasfeuerungen G3
d/f, die Gasleitsätze G1 des SVGW sowie kantonale Feu-
erpolizei-Vorschriften zu beachten.
In Österreich sind bei der Installation die örtlichen Bau-
vorschriften sowie die ÖVGW-Richtlinie G1 und G2
(ÖVGW-TR Gas und Flüssiggas) einzuhalten. Eine
Umstellung auf Flüssiggas ist nicht möglich. Die Anforde-
rungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-VG
hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt.
Logano plus GB402 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
3.3
Genehmigungs- und Informations-
pflicht
B Die Installation eines Gaskessels muss bei dem zustän-
digen Gasversorgungsunternehmen angezeigt und
genehmigt werden.
B Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen
für die Abgasanlage und den Kondensatanschluss an
das öffentliche Abwassernetz erforderlich sind.
B Vor Montagebeginn den zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister und die Abwasserbehörde informie-
ren.
3.4
Qualität des Heizwassers
Da es kein reines Wasser zur Wärmeübertragung gibt,
müssen Sie auf die Wasserbeschaffenheit achten. Eine
schlechte Wasserqualität führt in Heizungsanlagen zu
Schäden durch Steinbildung und Korrosion.
Die Wasserbeschaffenheit ist ein wesentlicher
Faktor zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, der
Funktionssicherheit, der Lebensdauer und der
Betriebsbereitschaft einer Heizungsanlage.
B Um die Wasserbeschaffenheit nachzuwei-
sen, müssen die im Betriebsbuch geforder-
ten Werte erfasst werden.
3.5

Verbrennungsluft-Abgasanschluss

Der Aufstellraum muss mit den erforderlichen Verbren-
nungsluftöffnungen ins Freie versehen sein.
Für den raumluftabhängigen Betrieb gilt:
Verbrennungsluftöffnung von mindestens 990 cm
Logano plus GB402-470 -7 und mindestens 1290 cm
beim Logano plus GB402-620 -9 vorsehen.
Für den raumluftunabhängigen Betrieb gilt:
Der Aufstellraum muss zur Raumlüftung eine obere und
untere Öffnung ins Freie von mindestens 150 cm
Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch äquivalenten
Querschnitten haben.
B Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei
sein.
3.6
Verbrennungsluftqualität
B Verbrennungsluft frei von aggressiven Stoffen halten
(z. B. Halogenkohlenwasserstoffe, die Chlor- oder Flu-
orverbindungen enthalten).
Korrosion wird so vermieden.
3.7

Entsorgung

B Komponenten der Heizungsanlage, die ausgetauscht
werden müssen, durch eine autorisierte Stelle umwelt-
gerecht entsorgen lassen.
3
Vorschriften
2
beim
2
2
oder
13

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