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Vorschriften; Zulässige Brennstoffe; Transport - Buderus Logano plus KB195iT-19/25 S120 BZ Installations- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

 Beiliegende Installations- und Wartungsanleitung Logano plus
KB195i-19/25 BZ beachten.
3.1
Zulässige Brennstoffe
VORSICHT
Personen- oder Sachschäden durch unzulässige Brennstoffe!
Unzulässige Brennstoffe schädigen den Heizkessel und können gesund-
heitsgefährdende Stoffe bilden.
▶ Nur Brennstoffe verwenden, die vom Hersteller für dieses Produkt
freigegeben sind.
Land
Brennstoffe
Deutschland
• Heizöl EL schwefelarm
Belgien
nach DIN 51603-1
Italien
(S < 50 ppm)
• Bioheizöl nach DIN SPEC
51603-6
• Paraffinisches Heizöl nach
DIN TS 51603-8
Österreich
• Heizöl EL schwefelarm
(S < 50 ppm)
(Viskosität max. 6,0 mm
bei 20 °C)
Schweiz
• Ökoheizöl schwefelarm
(S < 50 ppm)
(Viskosität max. 6,0 mm
bei 20 °C)
Sonstige Länder • Heizöl EL schwefelarm
(S < 50 ppm)
(Viskosität max. 6,0 mm
bei 20 °C)
Tab. 5
Länderspezifische Brennstoffe und Bemerkungen
4

Transport

 Beiliegende Installations- und Wartungsanleitung Logano plus
KB195i-19/25 BZ beachten.
Logano plus – 6721826225 (2021/04)
Bemerkung
• Der Heizkessel darf nur mit den angegebenen Brennstoffen betrieben werden.
• Die Anforderungen gemäß Art. 15a BlmSchV hinsichtlich Emission und Wirkungsgrad werden
erfüllt (Deutschland).
• Freigegeben für flüssige Brennstoffe nach DIN 51603-1/-6/-8 und damit auch für zugehörige
klimaneutrale Brennstoffe. Neben dem Betrieb mit klassischem Heizöl ist sowohl der Betrieb mit
Mischungen mit bis zu 10,9-%-Anteil an veresterten Biobrennstoffen (FAME) als auch ein Be-
trieb mit bis zu 100% paraffinischen Brennstoffen (hydrierte Produkte/grünstrombasierte Pro-
dukte) möglich.
• Der Heizkessel darf nur mit dem angegebenen Brennstoff betrieben werden. Die Anforderungen
gemäß Art. 15 a B-VG hinsichtlich Emission und Wirkungsgrad werden erfüllt.
2
/s
• Die im 3. Abschnitt, unter Artikel 7 genannten Emissionswerte für Zerstäubungsbrenner für
Heizöl extra leicht (CO<20 mg/MJ, NOx<6 mg/MJ und Rußzahl <=1) werden nicht überschrit-
ten.
• Neben dem Betrieb mit klassischem Heizöl ist sowohl der Betrieb mit Mischungen mit bis zu
10,9-%-Anteil an veresterten Biobrennstoffen (FAME) als auch ein Betrieb mit bis zu 100% pa-
raffinischen Brennstoffen (hydrierte Produkte/grünstrombasierte Produkte) möglich (in Anleh-
nung an die DIN 51603-1/-6/-8).
• Der Heizkessel darf nur mit dem angegebenen Brennstoff betrieben werden. Die in der Tabelle
„Technische Daten" angegebenen Leistungen sind Nennleistungen. Im praktischen Betrieb wer-
2
/s
den einige Werte im Hinblick auf die Einhaltung der LRV-Vorschriften innerhalb des angegebe-
nen Leistungsbereichs teilweise unterschritten.
• Der Heizkessel wurde nach den Anforderungen der Luftreinhalteverordnung (LRV, Anhang 4)
sowie der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft und zugelassen. Die Abgas-
systeme sind durch VKF geprüft.
• Neben dem Betrieb mit klassischem Heizöl ist sowohl der Betrieb mit Mischungen mit bis zu
10,9-%-Anteil an veresterten Biobrennstoffen (FAME) als auch ein Betrieb mit bis zu 100% pa-
raffinischen Brennstoffen (hydrierte Produkte/grünstrombasierte Produkte) möglich (in Anleh-
nung an die DIN 51603-1/-6/-8).
• Der Heizkessel darf nur mit den angegebenen Brennstoffen betrieben werden.
• Neben dem Betrieb mit klassischem Heizöl ist sowohl der Betrieb mit Mischungen mit bis zu
2
/s
10,9-%-Anteil an veresterten Biobrennstoffen (FAME) als auch ein Betrieb mit bis zu 100% pa-
raffinischen Brennstoffen (hydrierte Produkte/grünstrombasierte Produkte) möglich (in Anleh-
nung an die DIN 51603-1/-6/-8).
HINWEIS
Sachschaden durch ungeeignetes Heizöl!
Wenn im Rahmen einer Kesselmodernisierung noch Heizöl EL Standard
vorrätig sein sollte, ist ein Betrieb mit bis zu 1000 Litern Restmenge
möglich. Die Verwendung größerer Mengen kann zu Schäden am Ölbren-
ner führen.
▶ Restöl nach der Inbetriebnahme aufbrauchen.
▶ Nach Aufbrauchen des Restöls Kessel reinigen.
▶ Anschließend Tank mit Heizöl EL schwefelarm füllen.
3
Vorschriften
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