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Vorschriften; Normen, Vorschriften Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Gültigkeit Der Vorschriften - Buderus Logamax plus GB192-35 i Installations- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3

Vorschriften

Stoff
Sulfat
Zink
Zinn
Vanadium
Tab. 7
Kondensatzusammensetzung
3
Vorschriften
3.1

Normen, Vorschriften und Richtlinien

Beachten Sie für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen und Richtli-
nien!
Die Fachleute und/oder Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die gesam-
te Anlage den geltenden (Sicherheits-)Vorschriften entspricht, die in der
nachfolgenden Tabelle aufgenommen sind.
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
1. BlmSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes (Verordnung für Kleinfeuerungsanlagen)
ATV
Arbeitsblatt A 251 – Kondensate aus Brennwertkesseln
DIBT
Richtlinien für die Zulassung von Abgasanlagen mit niedrigen
Temperaturen
DIN 1986
Werkstoffe Entwässerungssystem
DIN 1988
Technische Regeln für die Trinkwasser-Installation
DIN 4701
Regeln zur Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden
DIN V4701-10
Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anla-
gen
DIN 13384
Abgasanlagen, Wärme- und störungstechnische Berechnung
siehe Verfahren
DIN 4708
Zentrale Wassererwärmungsanlagen
DIN 12828
Heizungssysteme in Gebäuden
DIN 4753
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink-
und Heizwasser
DIN 4807
Ausdehnungsgefäße
DIN 18160
Abgasanlagen
DIN 18380
VOB: Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanla-
gen
DIN 18381
VOB: Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten inner-
halb von Gebäuden
DIN 18382
VOB: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
DIN VDE 0100
Einrichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis
1000 V
DVGW W 551
Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen; technische
Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums in
Neuanlagen
DVGW G 635
Gasgeräte für den Anschluss an ein Luft-Abgas-System für
Überdruckbetrieb (standardisiertes Verfahren)
EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekategorien
EN 483
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – Gas-
Brennwertgerät des Typs C mit einer Nennwärmebelastung
 70 kW
EN 625
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – spezielle
Anforderungen an die trinkwasserseitige Funktion von Kom-
bigeräten mit einer Nennwärmebelastung  70 kW
Tab. 8
Normen, Vorschriften und Richtlinien
12
Wert [mg/l]
1
≤ 0,015
≤ 0,01
≤ 0,001
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
EN 13203-1+2 Gasbeheizte Geräte für die sanitäre Warmwasserbereitung
für den Hausgebrauch – Geräte, die eine Nennwärmebelas-
tung von 70 kW und eine Speicherkapazität von 300 Liter
Wasser nicht überschreiten – Teil 1: Bewertung der Leistung
der Warmwasserbereitung
EN 13384
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-
Heizungsanlagen
EN 15502
Gas-Brennwertgerät für gasförmige Brennstoffe – besondere
Anforderungen an Brennwertkessel mit einer Nennwärme-
belastung  70 kW
EnEV
Energieeinsparverordnung
FeuVO
Feuerungsverordnung der Bundesländer
SVGW
Gasleitsätze G1: Gasinstallationen
TRF
Technische Regeln für Flüssiggas
TRGI
Technische Regeln für Gasinstallation
VDE 0190
Hauptpotenzialausgleich von elektrischen Anlagen
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden durch Korrosion und
Steinbildung in Warmwasserheizungsanlagen
ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2 (ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas)
ÖNORM B 8200 Rauch- und Abgasfänge. Benennungen mit Definitionen. Die
Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung Art. 15a B-
VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad werden erfüllt.
Tab. 8
Normen, Vorschriften und Richtlinien
3.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

Wenn erforderlich:
• Installation des Gas-Brennwertgeräts beim zuständigen Gasversor-
gungsunternehmen angezeigten und genehmigen werden.
• Regional bedingte Genehmigungen für die Abgasanlage und den Kon-
densatanschluss an das öffentliche Abwassernetz beantragen.
• Vor Montagebeginn die Abwasserbehörde informieren.
3.3
Gültigkeit der Vorschriften
Geänderte Vorschriften oder Ergänzungen sind ebenfalls zum Zeitpunkt
der Installation gültig und müssen erfüllt werden.
4

Transport

VORSICHT: Personen- und Geräteschäden durch
unsachgemäßes Heben.
▶ Zum Heben des Gas-Brennwertgeräts sind mindes-
tens 2 Personen erforderlich.
▶ Gas-Brennwertgerät nur an den Seiten anfassen und
nicht am Bedienfeld oder am Abgasrohranschluss
( Bild 13).
▶ Anbringung des Gas-Brennwertgeräts auf einer Sackkarre und Ver-
riegelung mit einem Spannband.
▶ Gas-Brennwertgerät zum Aufstellort transportieren.
4.1
Gas-Brennwertgerät auspacken
▶ Verpackungsmaterial entfernen und entsorgen.
Styroporboden erst entfernen, nachdem das Gas-
Brennwertgerät aufgehängt worden ist. Solange das
Gas-Brennwertgerät noch nicht hängt, kann das Gas-
Brennwertgerät sicher auf dem Boden abgestellt wer-
den. Die Anschlüsse sind so vor Beschädigung und/oder
Verschmutzung geschützt.
Logamax plus GB192-15/25/25T40S/35/50 i – 6720813046 (2015/09)

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