6.9.1
Position Siegelmarken und Justierschalter:
Wenn eine Eichung der Waage vorgenommen wurde, sind die markierten Positionen
an der Waage versiegelt.
1
2
3
4
RFB-BA-d-1211
Selbstzerstörende Siegelmarke
Abdeckung Justierschalter
Justierschalter
Selbstzerstörende Siegelmarke
22