Dreieck
über der Stabili-
tätsanzeige
abwarten,
danach Justiergewicht aufle-
gen
Mit
bestätigen
Der Justiervorgang wird ge-
startet.
Die Anzeige wechselt zurück
zu „F0 CAL"
Der Justiervorgang ist somit ab-
geschlossen.
Justiergewicht von der
Wägeplatte nehmen
Mit
wechselt die Waa-
ge zurück in den
Wägemodus
Bei einem Justierfehler oder falschem Justiergewicht erscheint eine Fehlermeldung
im Display, Justiervorgang wiederholen.
6.9 Eichung
Allgemeines:
Nach der EU-Richtlinie 90/384/EWG müssen Waagen amtlich geeicht sein, wenn
sie wie folgt verwendet werden (gesetzlich geregelter Bereich):
a) Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch Wägung be-
stimmt wird.
b) Bei der Herstellung von Arzneimitteln in Apotheken sowie bei Analysen im
medizinischen und pharmazeutischen Labor.
c) Zu amtlichen Zwecken.
d) bei der Herstellung von Fertigpackungen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihr örtliches Eichamt.
RFB-BA-d-1211
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