6.8 Justierung
Da der Wert der Erdbeschleunigung nicht an jedem Ort der Erde gleich ist, muss
jede Waage – gemäß dem zugrunde liegenden physikalischen Wägeprinzip – am
Aufstellort auf die dort herrschende Erdbeschleunigung abgestimmt werden (nur
wenn die Waage nicht bereits im Werk auf den Aufstellort justiert wurde). Dieser
Justiervorgang, muss bei der ersten Inbetriebnahme, nach jedem Standortwechsel
sowie bei Schwankungen der Umgebungstemperatur durchgeführt werden. Um ge-
naue Messwerte zu erhalten, empfiehlt es sich zudem, die Waage auch im
Wägebetrieb periodisch zu justieren.
Geeichte Modelle:
Bei geeichten Waagen ist die Justierung gesperrt.
Um die Zugriffsperre aufzuheben, muss die Siegelmarke zerstört und der
Justierschalter betätigt werden. Position des Justierschalters siehe Kap.
6.9.1
Achtung:
Nach Zerstörung der Siegelmarke muss die Waage durch eine autorisierte
Stelle neu geeicht und eine neue Siegelmarke angebracht werden, bevor
sie wieder in eichpflichtige Anwendungen verwendet werden darf.
Bedienung
Waage einschalten
Während die Waage einen
Selbsttest durchführt
drücken
RFB-BA-d-1211
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