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Gesetzlich Vorgeschriebene Hinweise Zur Batterieverordnung - PeakTech 5175 Bedienungsanleitung

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7.1. Gesetzlich vorgeschriebene Hinweise zur
Batterieverordnung
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z. B. zum
Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst
können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang
mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus sind wir als Importeur
gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf folgendes
hinzuweisen:
Bitte
entsorgen
Sie
Altbatterien,
wie
vom
Gesetzgeber
vorgeschrieben-
die
Entsorgung
im
Hausmüll
ist
laut
Batterieverordnung ausdrücklich verboten-, an einer kommunalen
Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von
uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der
auf der letzten Seite angegeben Adresse unentgeltlich zurückgeben
oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer
durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in
der Abbildung links. Unter dem Mülltonnensymbol befindet sich die
chemische Bezeichnung des Schadstoffes z. B. „CD" für Cadmium,
„Pb" steht für Blei und „Hg" für Quecksilber.
Weitere
Hinweise
zur
Batterieverordnung
finden
Sie
beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
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