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Lage Der Mündung Über Dach; Verbrennungsluftversorgung; Mindesthöhe Der Abgasleitung - Vaillant ecoTEC exclusiv Montageanleitung

Abgasführung für kaskadenschaltungen
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Inhaltsverzeichnis

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2 Sicherheit
– Brandschutzanwendungen des Vereins der Kanto-
nalen
– Feuerversicherungen, VKF
– Örtlichen Anforderungen der Installationskontrollen
einzuhalten. Die Schweizerischen Installationsvorschrif-
ten und Richtlinien sind unbedingt zu beachten, insbe-
sondere die der
– SVGW Gasleitsätze G1 und G3 und der
– EKAS-Form. 1942, Flüssiggasrichtlinien, Teil 2
Es wird empfohlen, vor der Aufstellung des Wärmeerzeu-
gers und der Montage der Luft-/Abgasführung die Min-
destabstände mit der örtlichen Installationskontrolle
abzustimmen. Die minimalen Abstände der Geräte und
der Luft-/Abgasführungen sind bei der Systemzertifizie-
rung des SVGW festgelegt. Der VKF hat auf der BSR-
online-Webseite (http://bsronline.vkf.ch) unter VKF
Brandschutzanwendungen für Vaillant Produkte die ent-
sprechenden Beurteilungen und Klassifizierungen bzgl.
Mindestabstände, Temperaturund Druckklassen festge-
legt. Siehe auch unter VKF Brandschutzanwendungen
Vaillant Nr. 15017 und 13288. Die dort angegebenen
Sicherheitsabstände zu brennbarem Material sowie die
allgemeinen Installationshinweise sind unbedingt einzu-
halten. Die Anforderungen können durch die kantonalen
sowie örtlichen Behörden entsprechend den baulichen
Bedingungen verschärft oder angepasst werden
2.6
Lage der Mündung über Dach
2
Abb. 2.1 Unzulässiger Mündungsbereich (1) bei > 40° Dachnei-
gung; unabhängig von der Lage der Zuluftöffnungen (2)
Montageanleitung Abgasführung für Kaskadenschaltungen ecoTEC exclusiv/plus, ecoCOMPACT, ecoVIT
6
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2
Abb. 2.2 Unzulässiger Mündungsbereich (1) bei > 25° Dachnei-
> Beachten Sie den unzulässigen Mündungsbereich
über Dach (1) für die Abgasleitung.
Der unzulässige Mündungsbereich wird bestimmt durch
die Dachneigung und die Lage der Zuluftöffnungen (2).
2.7
Die Verbrennungsluftversorgung (Zuluft) für die Brenn-
1
wertgeräte muss über eine ins Freie führende Öffnung
erfolgen.
Der Querschnitt dieser Öffnung muss bei Gesamt-Nenn-
wärmeleistungen bis zu 50 kW mindestens 150 cm
betragen. Für jedes über 50 kW hinausgehende Kilowatt
> 40°
Gesamt-Nennwärmeleistung müssen Sie zu den 150 cm
je 2 cm
Ins Freie führende Verbrennungsluftleitungen müssen
strömungstechnisch äquivalent bemessen sein. Der
erforderliche Querschnitt darf auf maximal zwei Öff-
nungen aufgeteilt sein.
2
2.8
Die Höhe der Abgasleitung im Schacht ( wirksame Auf-
triebshöhe) muss bei Verlegung ohne Bögen mindestens
4 m betragen. Werden zwei 30°-Bögen oder zwei 15°-
Bögen verwendet, muss die Höhe der Abgasleitung im
Schacht mindestens 5,0 m betragen.
gung, aber nur dann, wenn die Zuluftöffnungen (2) und
der Schacht auf entgegengesetzten Seiten des Dach-
firstes liegen

Verbrennungsluftversorgung

2
zu addieren.
Mindesthöhe der Abgasleitung
1
> 25°
2
2

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