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Vorschriften, Verordnungen, Prüfungen - Kranzle 890 Betriebshandbuch

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Vorschriften, Verordnungen, Prüfungen
Von Kränzle durchgeführte Prüfungen
- Schutzleiterwiderstands-Messung
- Spannungs- und Strom-Messung
- Prüfung der Spannungsfestigkeit mit +/- 1530 V
- Druckprüfung der Heizschlange mit 300 bar
- Sicht- und Funktionskontrolle gemäß beiliegendem Prüfblatt
- Abgasanalyse (siehe beiliegenden Teststreifen)
Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler
Die Maschine entspricht den "Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler". Diese Richtlini-
en wurden Herausgegeben vom Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten und ist zu beziehen vom Carl Heymann-Verlag KG, Luxemburger Str. 449,
50939 Köln.Nach diesen Richtlinien ist dieses Gerät bei Bedarf, mindestens
jedoch alle 12 Monate von einem Sachkundigen auf Betriebssicherheit zu
überprüfen. Tragen Sie diese Prüfungen in den Prüfplan am Ende dieses
Handbuchs eine.
Druckbehälter- und Dampfkesselverordnung
Kränzle Heißwasser-Hochdruckreiniger entsprechen der Druckbehälter- und
Dampfkesselverordnung. Es ist keine Bauartzulassung, Erlaubnisanzeige und
Abnahmeprüfung erforderlich. Der Wasserinhalt beträgt wenniger als 10l.
Betreiberpflichten
Der Betreiber hat defür zu sorgen, daß vor jeder Inbetriebnahme des Flüssigkeits-
strahlers dessen Sicherheitsrelevanten Teile auf ihren einwandfreien Zustand
überprüft werden. (z.B. Sicherheitsblock, Schlauch- und Elektrische Leitungen,
Spritzeinrichungen, etc.)
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bei stationärer Aufstellung, muß die Anlage nach der ersten Verordnung zu
Durchführung des Bundesimmisionsschutzgesetzes jährlich einmal durch Ihren
zuständigen
Auswurfbegrenzungeswerte überprüft werden. Die erste Prüfung ist innerhalb der
ersten vier Wochen nach Inbetriebnahme vorzunehmen. Die Messung muß der
Betreiber des Hochdruckreinigungsgerätes veranlassen.
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Pflege und Wartung
Bezirksschornsteinfeger
auf
Einhaltung
der

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