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Grammer solar SOLARSTROM Technisches Handbuch Seite 23

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Leitern
Anlegeleitern müssen im Winkel von 65° bis 75° an sichere Stütz-
punkte angelehnt werden und die Austrittsstelle um mindestens
1 m überragen.
Außerdem sind sie gegen Ausgleiten, Umfallen, Umkanten, Abrut-
schen und Einsinken abzusichern. Als Aufstiege dürfen Leitern nur
bis zu einem zu überbrückenden Höhenunterschied von 5 m ein-
gesetzt werden. Bei größeren Höhen sind Gerüste aufzustellen.
Schutz vor herab fallenden Gegenständen
Die im Bereich unterhalb der Dacharbeiten verlaufenden Ver-
kehrswege und Arbeitsplätze müssen gegen herabfallende, um-
stürzende, abgleitende oder abrollende Gegenstände geschützt
werden.
Die Bereiche, in denen Personen gefährdet werden können, sind
zu kennzeichnen und abzusperren.
Absturzsicherungen, Auffangeinrichtungen
Bei Dacharbeiten ab einer Höhe von 3 m und Dachneigungen
von als 20° sind Absturzsicherungen erforderlich (VBG, 37, §
8).
Eine Möglichkeit der Absturzsicherung für Arbeiten auf geneig-
ten Dächern bis 60° sind Dachschutzwände. Der senkrechte
Abstand zwischen Arbeitsplatz und der Auffangvorrichtung darf
höchstens 5 m betragen. Schutzwände müssen die zu si-
chernden Arbeitsplätze um mindestens 2 m überragen (u.a.
auch Hinweise der Berufsgenossenschaften beachten).
S
S
H
OLAR
TROM
ANDBUCH
Abbildung: Anwendungshinweise
für die Benutzung von Leitern.
Abbildung: Hinweisschilder bei Dachar-
beiten
Abbildung: Schema für die Anordnung
eines Gerüstes als Absturzsicherung mit
zu beachtenden Maßen
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